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Beiträge von BerlinFire

  • Pflichtpraktikum + Steuern

    • BerlinFire
    • 30. September 2005 um 13:11

    So ganz klar ist mir das noch nicht ob ich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen muss.
    Ich bin 23 und mache ein 5monatiges Pflichtpraktikum und erhalte dafür knapp 700 Euro pro Monat. Jetzt hat mir meine Krankenkasse folgenden Brief geschickt:

    "Sie leisten während ihres Studiums ein Zwischenprktikum ab und sind zur Zeit familienversichert in unserer Kasse.

    Ein in einer Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum führt nicht zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer im Sinne des §5 Abs. 1.1. SGB V.

    Die Krankenversicherung der Studenten ist eine Pflichtversicherung, die durch die Familienversicherung verdrängt wird. Sie werden jedoch während Ihres Praktikums Einkünfte erzielen, die grundsätzlich über dem für das Fortbestehen der Familienversicherung festgeschriebenen Grenze von 345,00 liegen (vgl. §10 Abs. 5 SGB 5).

    Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten ist in diesem Falle vorrangig. (vgl. §5 Abs. 1.9 SGB V).

    Wir müssen daher die Familienversicherung für die Zeit Ihres Praktikums aufhebn und ich bitte um die Rückgabe der beigefügten Anmeldung zur Krankenversicherung der Studenten. Diese Versicherung ist beitragspfichtig. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt z.zt. 47,53 Euro im Monat zuzüglich 9,09 Euro für die Pflegeversicherung..."

    Ist das den Rechtens? So etwas hab ich von niemanden bis jetzt gehört.

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