Beiträge von fathia

    Hallo,

    Kämpfe auch mit REK02. Habe die Fragen zwar gelöst kann aber nicht garantieren das es stimmt.

    Lösung zu Aufgabe 3:
    a) Nach Art. 28 ScheckG ist der Scheck bei Sicht der Bank zahlbar, wenn alle Aufgaben zutreffen. Der Scheck wurde binnen 8 Tagen eingereicht (Art. 29 Abs. 1+4 ScheckG Vorlegungsfristen. Die Bank hatte den Scheck eingelöst, da der Widerruf (Art. 32 ScheckG widerruf) erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam ist. Hr. Raffke kann sich zwar beschweren, aber die Bank kann sich auf Art. 32 ScheckG berufen.

    b) Nach § 433 BGB (Vertragliche Hauptpflichten) sind beide Parteien (Verkäufer und Käufer) eine Vertragspflicht eingegangen. Der Verkäufer hat die Ware Termin gerecht geliefert. Nun muss Hr. Raffke nach § 363 BGB (Beweislast bei Annahme als Erfüllung) beweisen, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist. Da der Vertrag nicht Ordnungsgemäß von statten gegangen ist, kann der Lieferant, die Ware wieder abholen, da er noch ein Anspruch auf sein Eigentum besitzt (§ 905 BGB Herausgabeanspruch).

    Ich habe aber ein Problem mit Aufgabe 7 vielleicht kann mir da jemand auf die Sprunge helfen.
    Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim, in der nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?

    Gruß
    Fathia

    Hallo,

    es ist mal wieder soweit, ich stehe irgendwie total auf den Schlauch.

    Frage:
    Aufgabe 4
    Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma "Nordland-Schneeketten KG", kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.

    a) Handelt es sich um ein Handelsgeschäft?
    Ich denke nicht bin mir aber nicht sicher. Wenn nicht ist es dann ein Handelskauf oder ein Kaufvertrag?

    b)Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift.
    - Ist der Wechsel Gültig?
    Ich meine Ja, warum sollte er nicht gültig sein
    - Welche Wirkung hat seine Unterschrift?
    Hier bin ich etwas Ratlos.


    Aufgabe 5:
    Herr Starkowsky ist Mehrheits-Aktionär der "Eisengießerei AG"
    a) Herr Starkowsky kauft alle Aktien auf und wird somit "alleininhaber". Ist die AG Untergegangen?
    Man braucht meiner Meinung nach mehrere Aktionäre für einer AG. Also besteht die AG hier nicht mehr oder???

    b) Da er als Aktionär zu wenig einfluß auf "sein Unternehmen" hat, erwägt er eine Umgründung. Was schlagen Sie vor, wenn zu berücksichtigen ist, dass er seine Haftung nicht erhöhen will?
    Wäre da eine GmbH sinnvoll oder gibt es eine bessere lösung

    c) Herr Starkowsky will in der Firmierung zum ausdruck bringen, dass er der starke Mann ist. Im vorstehend geschilderten Fall a) nennt er deshalb das Unternehmen nach dem Erwerb der Aktien "F. Stark - Eisengießerei AG". Wird die Firma eingetragen?
    Hab keine Ahnung!

    d) Herr Starkowsky ist auch Mitglied der "Volksbank eG". Was muss geschehen, wenn er dort auch zum "Alleininhaber" werden will?


    Vielen Dank für euere Hilfe!

    Gruß,
    Fathia.

    Ich habe diesen Fall so gelöst:

    1310 Bank 2.320,- an 0340 Fuhrpark 1.500,- & 1811 Umsatzsteuer 320,- & 2710 Erträge aus dem Abgang... 500,-

    Wenn du bei BUF02 bist dann ist diese Lösung richtig.


    Gruß,
    Fathia.

    Hallo,

    wer kann mir bitte weiterhelfen.

    Frage:
    Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In der Abrechnungsperiode betrugen
    - die Umsaetze 340.000 €
    - der Gewinn 40.000 €
    Ist Frau Maruschka nach
    -Handelsrecht und/oder
    - Steuerrecht
    buchfuehrungspflichtig? Begruenden Sie jeweils ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!

    Gruss,
    Fathia