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Beiträge von piwi_26

  • Verdeckte Einlage?

    • piwi_26
    • 26. Mai 2006 um 10:40

    Hallo!
    Ich bin mir nicht so ganz sicher ob es sich hier um eine verdeckte Einlage handelt:

    Bereits im Jahr 02 gab JB, Beirat mit Überwachungsaufgaben einer GmbH, der GmbH ein zu 8% verzinsliches Darlehen in Höhe von 300.000 €. Am 01.01.07 wurden die Zinsen auf Wunsch von JB durch die Gesellschaft ausgesetzt. An Zinsen wären für 07 insgesamt 16.000 € zu zahlen gewesen.

    Ich bin mir wie gesagt nicht ganz sicher ob es sich hier um eine verdeckte Einlage handelt, da es auf der einen Seite ein Verzicht auf eine Zinszahlung ist, der zu den verdeckten Einlagen zählen würde. Und auf der anderen Seite ist es ja eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (zinsloses Darlehen).

    Gruß

    Piwi_26

  • direkte Rentabilität bei Computerarbeitsplätzen im Verwaltungsbereich ermitteln

    • piwi_26
    • 24. Mai 2006 um 20:15

    Na so sind die Lehrer wohl unterschiedlich, bei mir hat es mit der knappen Erklärung zu voller Punktzahl für die Aufgabe gereicht!

    Gruß
    Piwi_26

  • ReWe: Sammelthread Einsendeaufgaben SGD & Co

    • piwi_26
    • 24. Mai 2006 um 17:16

    Hallo!
    Kann mir irgendjemand bei der Eindeaufgabe zu STW10A (Körperschaftsteuer) weiterhelfen?

    Gruß
    Piwi_26

  • Steuerfreie Ausfuhrlieferung?

    • piwi_26
    • 22. Mai 2006 um 17:41

    Hallo!
    Vielleicht kann mir jemand mal kurz bei dieser Aufgabe auf die Sprünge helfen:

    Während einer Messe in Berlin verkauft der EDV-Händler Win Dows am 08.06.01 einen PC für 2.000 € unter Eigentumsvorbehalt an einen Kunden aus New York, der den Computer seiner Tochter zum bestanden Studium schenken will. Der Kunde fliegt am Tag des Kaufs unter Mitnahme des PC´s in die Staaten zurück und zahlt den Kaufpreis am 02.07.01 per Überweisung.

    Handelt es sich hier um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung oder um einen normalen steuerbaren Umsatz (Lieferort ist Berlin)?

    Gruß
    Piwi_26

  • direkte Rentabilität bei Computerarbeitsplätzen im Verwaltungsbereich ermitteln

    • piwi_26
    • 21. Mai 2006 um 22:49

    Hallo!
    Bist Du zufällig bei BWG02 - Aufgabe 2?
    Dann sollte das als Lösung reichen:
    Nein. Es ist kein direkter Erfolg meßbar.

  • Umsatzsteuer

    • piwi_26
    • 21. Mai 2006 um 20:10

    Hallo!
    Vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage helfen:

    Die Handelsvertreterin Teske war für die Firma Müller AG aus Hamburg bisher ausschließlich in Wien tätig. Gegen eine Abstandszahlung von 12.000 € war sie bereit, diese Vertretung der Kollegin Held zu überlassen.

    Nehmen sie insbesondere Stellung zu:
    Umsatzart, Zeitpunkt, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Umsätze, Umsatzsteuer, Entstehung der Umsatzsteuer.

    Meine Lösung bis jetzt:
    Umsatzart:
    Die Abstandszahlung an die Handelsvertreterin Treske ist keine Schadensersatz, sondern ein echter Leistungsaustausch, weil die Zahlung für die zukünftige Ausnutzung der von der Handelsvertreterin Treske geschaffenen Kundenbeziehungen erfolgt.

    Kann mir vielleicht jemand bei den anderen Punkten weiterhelfen?

    Gruß
    Piwi_26

  • Mitunternehmerschaften GmbH & Co. KG

    • piwi_26
    • 21. Mai 2006 um 13:19

    Hallo!
    Bei dieser Aufgabe habe ich irgendwie völlig den Überblick verloren:

    Adam, 50 Jahre alt, verpachtet an die A-GmbH & Co. KG - seit der Erbauung vor zwei Jahren - ein Grundstück, das speziell auf die Belange der A-GmbH & Co. KG zugeschnitten ist.

    Die monatliche Pacht beträgt 6.000,00 € und Aufwendungen für das Grundstück (ohne AfA) betragen monatlich 1.000,00 €. Die Pacht wird von der KG auf das Privatkonto des Adam überwiesen. Von diesem Konto bezahlt Adam auch die Grundstücksaufwendungen.

    Den Grund und Boden hatte Adam vor zwei Jahren für 100.000,00 € erworben und auf dem Grundstück ein Gebäude für 500.000,00 € errichtet, das er mit 2 % abgeschrieben hat und das zum 01.01.05 noch einen zutreffenden Restwert von 485.000,00 € hat.

    Finanziert hat er den Erwerb un den Bau aus eigenen Mitteln.

    Zum 01.07.05 hat das Grundstück einen Verkehrswert von 750.000,00 €. Davon entfallen 200.000,00 € auf den Grund und Boden.

    Adam ist außerdem Geschäftsführer der A-GmbH, die der Komplementär der KG ist. Er bezieht ein Geschäftsführergehalt von 100.000,00 € pro Jahr.

    Die Kommanditisten der KG sind Adam und Verta mit jeweils 10 %. Komplementär ist die A-GmbH mit einer Beteiligung von 80 %.

    An der A-GmbH sind seit der Gründung Adam mit 30 % und Berta mit 70 % beteiligt. Die Anschaffungskosten der GmbH Anteile betrugen für Adam 30.000,00 € und für Berta 70.000,00 €. Zum 01.07.05 haben die Anteile einen Wert von 200 % der ursprünglichen Anschaffungskosten.

    Am 01.07.05 veräußert Amdam seinen Anteil an der KG für 80.000,00 € (Buchwert 50.000,00 €) an den Xaver. Der Handelsbilanzgewinn der KG für 05 beträgt 100.000,00 €.

    Aufgabe:
    Ermitteln Sie die Einkünfte von Adam in 05. Erstellen Sie die notwendigen Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und Gewinnfeststellungen und begründen Sie Ihre Entscheidungen.

  • Ermittlung der Gewerbesteuer

    • piwi_26
    • 14. Mai 2006 um 20:12

    Hallo!
    Irgendwie komme ich mit der Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrages, der Zerlegungsanteile und der Gewerbesteuer der Clever und Pfiffig OHG nicht so ganz klar.

    Vielleicht könnte ja mal jemand meinen Lösungsvorschalg ansehen!

    Aufgabe und Lösungsvorschlag findet ihr im Anhang!

    Danke schon mal und Gruß
    Piwi_26

    Dateien

    STW09 Aufgabe.pdf 67,39 kB – 235 Downloads Einsendeaufgabe.xls 25,6 kB – 237 Downloads
  • Verschiedene BGB Fragen

    • piwi_26
    • 9. Mai 2006 um 20:20

    Hallo!
    Ich habe eine 1 bekommen (volle Punktzahl).
    Und falls Du mal an diese "nervigen" Steuerhefte kommst, könntest Du mir ja mal eine Mail schreiben.... ;(

    Gruß
    Piwi_26

  • Verschiedene BGB Fragen

    • piwi_26
    • 9. Mai 2006 um 18:53

    Hallo!
    Habe die Hausaufgabe zu REK02B zurück. Hier die Lösungen:

    1.
    Da „Kleingedruckte“ auf der Rückseite gehört nicht automatisch zum Vertrag. Handelt es sich um Verträge mit Nichtkaufleuten erhalten die AGB´s nur Geltung, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind und die Vertragsparteien sich - nach einer Prüfung vor Vertragsabschluss – darauf geeinigt haben.


    2.
    Bei der jährlichen Emissionsmessung kann der Schornsteinfeger feststellen ob eine Wartung oder Reparatur notwendig ist. Der Schornsteinfeger erfüllt seinen Werkvertrag in dem der die Messung durchführ. Beauftragt der Schornsteinfeger ein Unternehmen, das die Wartung durchführt hat das Auswirkungen auf Dritte.

    3.
    Das Verbraucherkreditgesetz ist seit dem 01.01.2002 in das BGB (§§ 491-507) integriert.
    Das Verbraucherkreditgesetz hat das damalige Anzahlungsgesetz abgelöst, das nur beim Kauf von beweglichen Sachen und deren Bezahlung auf Raten galt.
    Beim Kauf eines Lexikons zum Beispiel das in mehreren Teilen geliefert wird, wird jeweils das Lexikon bar bezahlt das gerade geliefert wird.


    4.
    Im Gebrauchtwagenhandel ist ein Wagen generalüberholt, wenn sämtliche beweglichen Teile ausgebaut und, soweit erforderlich entweder. hergerichtet oder erneuert und feststehende Teile auf ihre Unversehrtheit untersucht sind.

    5.
    Bei der Verpfändung wird das Recht an dem Kontoguthaben übertragen es im „Bedarfsfall“ zu pfänden. Es ist eine Sicherung des Gläubigers.
    Die Pfändung ist der aktive Vorgang das Guthaben im „Bedarfsfall“ „abzuziehen“.


    6.
    Dem Kreditnehmer wird ein Darlehen in Form von Geld oder anderen vertretbaren Sachen überlassen mit der Verpflichtung zu späteren Rückerstattung von Sachen in gleicher Art, Güte und Menge. Das als Darlehen empfangene (in der Regel Geld) geht in das Eigentum des Kreditnehmers über. Der Kreditnehmer zahlt dann in der Regel das Geld in Teilzahlungen mit Zinsen zurück. Der Vorteil für den Kreditnehmer ist das der sofort über eine größere Menge (z. B. für einen Hausbau) verfügen kann die er dann in regelmäßigen Raten zurückzahlen kann.


    7.
    Tod, strafrechtlich geandere Verfehlungen


    8.
    Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist (z. B. im Gaststättengewerbe die Überwachung anhand der Vorschriften des Gaststättengesetzes).
    Für das nachhaltige Bezahlen von Steuern ist das Finanzamt zuständig.


    9.
    Der Betroffene muss mindestes eine im Wesentlichen zutreffende Vorstellung davon haben, worin er einwilligt. Die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen muss zu überblicken sein. Er muss wissen, aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung er welche Personen von einer eventuellen Schweigepflicht entbindet und über Art und Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet sein.
    Nach § 4a BDSG ist die Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.


    10.
    Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstkontrolle sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Das Gesetz muss erstens im überwiegenden Allgemeininteresse erforderlich sein und zweitens die Voraussetzungen für die Einschränkungen des Grundrechts und deren Umfang für den Bürger erkennbar regeln, also dem Gebot der Normalklarheit entsprechen und drittes den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

    11.

    Meines Erachtens nicht - der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Warenleistung vom Versandhaus und eine bestimmte Zahlleistung von Herrn Mayer. Sowohl Lieferung als auch Zahlung sind erfüllt = Pflichterfüllung.
    Wenn das Versandhaus das Geld behalten würde, wäre das für mich eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. BGB.

    Undann hätte ich noch eine Frage an Dich silvierico: Du bist doch schon bei KRE05, hast Du STW05 (Einkommensteuer I) und STW06B(Einkommensteuer II) schon bearbeitet? Da hänge ich nämlich vollkommen!

  • Investitions- und Finanzierungsänderungsnachweisrechnung

    • piwi_26
    • 9. Mai 2006 um 16:48

    Hi!
    Also Du hast doch recht gehört wirklich in den Investitionsbereich (wer lesen kann ist halt immer noch klar im Vorteil ?) als Abfluss!

    Gruß Piwi_26 ?

  • Netto-Umsatzrendite, ROI, Betriebskapital-Rentabilität

    • piwi_26
    • 9. Mai 2006 um 16:45

    Hallo!

    Ich komme gerade bei folgenden Fragen nicht weiter:

    Erläutern Sie kurz die bilanzanalytische Aussagekraft und Verwendbarkeit der Netto-Umsatzrendite (jeweils eine Angabe)

    Begründen Sie kurz, warum die bilanzanalytische Aussagefähigkeit betriebsbezogener Return on Investment-Kennzahlen größer sein kann als bei Betriebskapital-Rentabilitäten (2Angaben)

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!?!

  • Investitions- und Finanzierungsänderungsnachweisrechnung

    • piwi_26
    • 8. Mai 2006 um 08:01

    Hallo!
    Danke schon mal für Deine Antwort!
    Eine Frage hätte ich allerdings noch meinst wirklich Investitionsbereich? ist es dann nicht doch mehr im allgemeinen Bereich als ein Zufluss zu erfassen?

    Gruß
    Piwi_26

  • Investitions- und Finanzierungsänderungsnachweisrechnung

    • piwi_26
    • 7. Mai 2006 um 10:36

    Hallo!
    Ich hänge gerade bei einer Aufgabe im Bereich Kapitalflussrechnung fest.

    Traen Sie diese Positonen bzw. Vorgänge - soweit erforderlich- in die Investitions- und Finanzierungsänderungsnachweisrechnung einer Kapitalflussrechnung mit ausgeliedertem Fonds des Netto-Geldvermögens ein. Vermerken Sie jeweils durch ein Kreuz, ob es ich um einen Zufluss und/oder Abfluss finanzieller Mittel handelt.

    1. Bestandsminderungen an Fertigerzeugnissen
    2. Jahresfehlbetrag
    3. Positive Netto-Investitionen im Anlagevermögen
    4. Ordenliche Kapitalerhöhung mit einem 450%igen Agio
    5. Aufnahme eines kurzfristigen Bankkredites
    6. Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil
    7. Bestanderhöhungen bei mittel- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    8. Tilgung langfristiger Bankkredite
    9. Überweisung kurzfristig fälliger Umsatzsteuer-Schulden an das Finanzamt
    10. Erhöhung der Pensionsrückstellungen

    Mein Lösungsvorschlag:

    Allgemeiner Geschäftsbereich
    Jahresfehlbetrag - Abfluss
    Erhöhung der Pensionsrückstellungen - Zufluss
    Bestandsminderungen an fertigen Erz. - Zufluss
    Auflösung von Sonderposten mit Rücklagea. - Abfluss
    Finanzbereich
    Ordenliche Kapitalerhöhung mit 450%igen Agio - Zufluss
    Tilgung langfristiger Bankkredite - Abfluss
    Investitionsberich
    Positive Netto-Investition - Abfluss

    Nicht aufzunehmen sind:
    5. Aufnahme eines kurzfristigen Bankkredites
    7. Bestandserhöhungen bei mittel- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    9. Überweisung kurzfristig fälliger Umsatzsteuer-Schulden an das Finanzamt.

    Vielleicht kann ja mal jemand schauen ob da so richtig ist!?!

    Danke schon mal!

  • Verschiedene BGB Fragen

    • piwi_26
    • 7. Mai 2006 um 09:16

    Hallo!

    Sobald ich mehr weiß melde ich mich!

  • Verschiedene BGB Fragen

    • piwi_26
    • 17. April 2006 um 19:06

    Hallo!
    In Sachen Rechtswesen steh ich leider ziemlich auf dem Schlauch - die kompletten Lösungen wären schon nicht schlecht...
    Danke schon mal

  • Verschiedene BGB Fragen

    • piwi_26
    • 15. April 2006 um 10:16

    Hallo!
    Ich verzweifle gerade an den Einsendeaufgaben zu REK02B.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!?

    1.
    Genügt es für die Annahme der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Verkäufer, das bei Aufgabe einer Bestellung im Kleingedruckten steht: „Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ und der Verkäufer darauf mit Schweigen reagiert? Begründen Sie Ihre Meinung.

    2.
    Kann ein Schornsteinfegervertrag als Werkvertrag auch Auswirkungen aus Dritte haben? Versuchen Sie im Einzelnen zu begründen, wie dieser Fall gelagert sein muss.

    3.
    Warum ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar, wenn auf dem Kaufvertrag ausdrücklich „Barzahlungs-Kaufvertrag“ steht?

    4.
    Was ist damit gemeint, wenn in einer Zeitungsanzeige steht, dass der angebotene Wagen generalüberholt ist?

    5.
    Wodurch unterscheiden sich Pfändung und Verpfändung eines Kontoguthabens?

    6.
    Worin liegt die Bedeutung des Kredits für den Kreditnehmer?

    7.
    Nennen Sie einen Grund für die Rücknahme der ärztlichen Bestallung.

    8.
    Gewerberechtliche Unzulässigkeiten ist der häufigste Erlaubnisversagungsgrund. Beschreiben Sie, welches Verhalten hierbei in der Regel zugrunde liegt, speziell, ob das nachhaltige Nichtbezahlen von Steuerschulden hierzu gehört.

    9.
    Welche Informatinen muss der Betroffene mindestens erhalten, damit eine wirksame Einwilligungserklärung vorliegt?

    10.
    Unter welchen Umständen sind Einschränkungen des auf informationelle Selbstbestimmt zulässig?

    11.
    Herr Mayer hat von einem Versandhaus eine Rechnung über 180,- EUR zugesandt bekommen. Da er bei dem Versandhaus etwas bestellt hat, geht er davon aus, dass er Vorkasse leisten muss, und bezahlt. Nachdem Herr Mayer wenige Zeit später eine zweite – diesmal richtige – Rechnung über einen niedrigeren Betrag erhält, erkannt er, dass beim Versandhaus eine Personendatenverwechslung geschehen sein muss. Er möchte sein überzahltes Geld zurückhaben. Das Versandhaus stellt sich auf den Standpunkt, Herr Mayer müsse erst mal beweisen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft. Stimmt das?

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