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Beiträge von Martin63

  • Stellvertretung

    • Martin63
    • 11. Mai 2006 um 21:39

    Hallo Nellysil,

    vielen Dank für Deine Antwort

    Aktuell habe ich folgende Informationen gefunden:

    Bei Verletzung der Innenvollmacht ist die Vertretung wirksam, das Risiko des Missbrauchs der Vertretungsmacht trägt grundsätzlich der Vertretene. (BGB Kommentar Palandt § 164, Randziffer 13).

    Damit greift § 177 BGB (schwebend unwirksam) meiner Meinung nach nicht.

    Also glaube ich, der Anspruch auf Übergabe des Autos besteht.

    Aber: Glaube ist nicht Wissen, deswegen bin ich für weitere Anregungen/ Vorschläge dankbar.

  • Stellvertretung

    • Martin63
    • 11. Mai 2006 um 08:59

    Autohändler V gibt seinem Àngestellten S Anweisung, den Preis von € 20.000.,00 für ein Auto bei einem Verkauf nicht zu unterschreiten.

    Kunde K kommt und S stimmt einer Veräußerung des Autos zu € 19.000,00 statt der von V geforderten € 20.000,00 zu. V ist zu diesem Zeitpunkt abwesend.

    Als K einige Tage später das Auto abholen will, verweigert V die Übergabe.
    Ist V gegen Zahlung der € 19.000,00 zur Übereignung des Autos verpflichtet?

  • Zinsänderungsrisikien?

    • Martin63
    • 23. Juni 2005 um 10:21

    Hallo,
    mir fallen hier folgende Stichworte ein:

    Swaps: Austausch unterschiedlicher Zinssätze, die auf unterschiedlicher Bonität ruhen
    Zinstermingeschäfte
    Caps: vereinbarte Zinsobergrenze
    Floors: vereinbarte Zinsuntergrenze

    Caps & Floors sind Hedge- Instrumente

    Grüße
    Martin

  • Eigenkapitalquote

    • Martin63
    • 7. Juni 2005 um 17:06

    Hallo Nadine,

    zu Frage 2: EK- Quote zeigt den Anteil des EK an der Bilanzsumme.

    Je mehr EK vorhanden ist, desto geringer ist das Risiko für Fremdkapital,
    da im Verlustfall ein höheres EK eine höhere Besicherung darstellt.

    Daraus folgt, je niedriger das EK, desto höher der FK- Zins.

    ABER: Da EK aus gezeichnetem Kapital, Rücklagen und stillen Reserven besteht,
    ist die Aussage in der Praxis nicht wirklich präzise, es sei denn, der FK- Geber ist z.B. über die Bewertungsmethoden auf der Vermögensseite informiert. Ebenso ist auch die korrekte Bewertung stiller Reserven sehr schwierig.


    Zu Frage 1: Funktion des EK :
    1. Grundlage überhaupt für Geschäftstätigkeit ( Es gibt kein privatwirtschaftl. Unternehmen, dass 100 % fremdfinanziert ist!)
    2. Für FK- Geber & Geschäftspartner weist das in der Bilanz ausgewiesene EK auf den Haftungsumfang hin ( klassisch: dt. GmbH Mindesthaftung € 25.000,00
    engl GmbH (ltd) Haftung ab € 100,00; wer kann sich mehr Geld leihen?)
    3. bei Personengesellschaften (z.B oHG) lässt sich aus EK die Höhe der einzelnen Anteile ermitteln & ggf. die jeweiligen Eigentümer

    LG
    Martin

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