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Beiträge von Namoe

  • Sonderposten mit Rücklagenanteil - Gewinnzuschlag

    • Namoe
    • 23. September 2008 um 18:32

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum 6 % Gewinnzuschlag gemäß § 6b Abs.7 EStG bilden muss, wenn man eine Reinvestionsrücklage erfolgswirksam auflösen muss.

    Ausgangslage 2007

    Grund und Boden
    an Sopo 100.000€

    Auflösung 2011

    Sopo
    an sonstige betriebliche Erträge 100.000€

    Wie und mit welchem Wert erfasse ich jetzt ganz einfach buchhalterisch in HB/StB diesen Gewinnzuschlag?

    Grüße,

    Namoe

  • Prüfungsaufgabe zu Bilanzierung

    • Namoe
    • 26. Januar 2006 um 18:50

    Hi,

    du musst zunächst die Bilanz erstellen, d. h. du musst Dir das Eigenkapital errechnen, in dem Du die Bilanzposten (Aktiva/Passiva) zum 31. 12 gegenüberstellst. Somit hast Du Dein Eigenkapital zum 31.12. (Differenz zw. Aktiva und Passiva)

    Grüße,

    Namoe

  • Grundlagen: Buchführung und Bilanzierung

    • Namoe
    • 1. November 2005 um 19:42

    Hi,

    es ist auf jeden Fall eine Logikfrage, denn wie schon oben erwähnt, ist nicht die Frage, ob

    das Resultat/Folge des Aufwandes eine Passivminderung ist, sondern ob

    das Resultat/Folge der Passivminderung ein Aufwand ist.


    Und letzteres würde ich mit "Nein" beantworten, denn wenn z. B. das Darlehen mit einem Bankcheck abbezahlt wird, dann wird Darlehen und Bank angesprochen und es somit nichts mit der G-u-V (Aufwand) zu tun. Und trotzdem habe ich eine Aktiv-Passivminderung.

    Die Frage ist, wie wird "Aufwand" definiert.

    Gruß

    Nadine

  • Abkürzung in Gesetzverweis

    • Namoe
    • 30. Oktober 2005 um 20:03

    danke.

  • Abkürzung in Gesetzverweis

    • Namoe
    • 30. Oktober 2005 um 19:39

    Hallo zusammen,

    zurzeit versuche ich mir das Gewerbesteuergesetz zu verstehen. Dabei ist mir immer wieder aufgefallen, dass ich eine Abkürzung nicht verstehe.

    Was bedeutet das R? Beispiel: R 19 Abs. 2 GewStR

    Vielen Dank für die Antwort...

    Grüße

  • Hilfe in Finanzierung (Beteiligungsfinanzierung)

    • Namoe
    • 27. Juli 2005 um 14:32

    ... danke für die Antworten.

    Zur letzten Frage habe ich noch eine zusätzliche Frage.

    Gibt es bei der Zuführung von Gesellschaftsmitteln (Kapital- und Gewinnrücklagen) auch Begrenzungen (Bsp. höchstens 10 % der Kapitalrücklage)?

    Grüße

    Nam

  • Hilfe in Finanzierung (Beteiligungsfinanzierung)

    • Namoe
    • 21. Juli 2005 um 14:41

    Hi,

    arbeite mich gerade durch Finanzierungsübungen durch, komme aber hier nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen?

    Hier die Fragen:

    Welche Auswirkungen kann ein relativ hofer Bezugskurs bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung für das Unternehmen und die alten Aktionäre haben?

    Inwieweit dürfen nicht im gezeichneten Kapital enthaltene Eigenkapitalanteile für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden? (nennen Sie auch den §)

    Schon im Voraus Danke :dankedankedanke:

    Greets,

    Nam

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