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Beiträge von Richiii

  • Hi2all

    • Richiii
    • 15. Dezember 2003 um 21:07

    *Räusper*, danke, machts mich nicht verlegen!! :peinlich:

  • Hi2all

    • Richiii
    • 12. Dezember 2003 um 09:17

    Achso ist das-blendest du vielleicht zu sehr mit deiner Schönheit :D

  • Erkenntnisse

    • Richiii
    • 10. Dezember 2003 um 15:13

    Erkenntnis Nr.1

    Schlauer Mann + schlaue Frau = Romanze
    Schlauer Mann + dumme Frau = Affäre
    Dummer Mann + dumme Frau = Schwangerschaft
    Dummer Mann + schlaue Frau = Shopping

    Erkenntnis Nr.2

    Schlauer Chef + schlauer Angestellter = Profit
    Schlauer Chef + dummer Angestellter =Produktion
    Dummer Chef + schlauer Angestellter =Promtion
    Dummer Chef +dummer Angestellter = Überstunden

    Erkenntnis Nr. 3

    Ein Mann zahlt EUR 50,- für 1 Artikel, den er braucht.
    Eine Frau zahlt EUR 50,- für 2 Artikel, die sie nicht braucht.

    Erkenntnis Nr. 4

    Eine Frau sorgt sich um die Zukunft, bis sie einen Ehemann findet.
    Ein Mann macht sich nie Sorgen um die Zukunft, bis er die Ehefrau findet.

    Erkenntnis Nr.5

    Ein erfolgreicher Mann ist ein Mann, der mehr Geld verdient als seine Frau ausgeben kann.
    Eine erfolgreiche Frau ist eine, die einen solchen Mann findet.

    Erkenntnis Nr.6

    Um mit einem Mann glücklich zu werden, muß man ihn sehr gut verstehen und ihn ein bisschen lieben.
    Um mit einer Frau glücklich zu werden, muß man sie lieben und darf gar nicht versuchen sie zu verstehen.

    Erkenntnis Nr.7

    Verheiratete Männer leben länger als unverheiratete, aber sie sind viel eher bereit zu sterben.

    Erkenntnis Nr.8

    Jeder verheiratete Mann sollte seine Fehler vergessen, es brauchen sich ja nicht zwei Personen das gleiche zu merken!

    Erkenntnis Nr.9

    Männer wachen genauso gutaussehend auf wie sie zu Bett gegangen sind.
    Frauen dagegen scheinen sich über Nacht irgendwie zu verändern...

    Erkenntnis Nr.10

    Eine Frau hat immer das letzte Wort bei einem Streit.
    Alles was ein Mann danach noch machen könnte ist der Beginn eines neuen Streits.

  • Hi2all

    • Richiii
    • 10. Dezember 2003 um 08:34

    Achso ist das! Hübsch und gescheit :)
    Wo ist dein Foto, Prinzessin? :D
    :loveyou
    Schöne Grüße zurück nach Deutschland!:blume

  • Hi2all

    • Richiii
    • 9. Dezember 2003 um 18:28

    Jep :)
    Das istr sowas :evil:, Kalter Kaffee kennt sich aus :gap
    Hab nix gegen Bayern :], ganz im Gegenteil:stu

  • Hi2all

    • Richiii
    • 8. Dezember 2003 um 21:29

    Hi! Wieder da :), war supi auf der Hütte- Bob-springen *g*, Feuerwerk *g*, Berchtenlauf *g*- ahja, gibts sowas in Deutschland eigentlich auch?-Wahrscheinlich höchstens in Bayern *fg*.
    Fazit, ich hab 111 Fotos geknipst mit meiner tollen Digi, hehe.
    Hmm, @ KalterKaffee: Ösi klingt ja ur liab *g*.
    :sonne
    Sodala, genug gefaselt, ich hau mich in die Heia!:gn8

  • Hi2all

    • Richiii
    • 5. Dezember 2003 um 10:05

    Dankeschööön :)
    Mit "fortgehen" meine ich natürlich Aktivitäten aber von hier werde ich doch nicht fortgehen,wenn man mich hier so nett begrüßt :D
    Allerdings fahr ich heute übers verlängerte Wochenende auf eine von Freunden angemietete Hütte hoch in den Bergen (bei den 7 Zwergen);)
    Hoffe es wird nicht allzuviel gebechert : drink, ich hab mir vorgenommen, mich zurückzuhalten ;D, wird aber trotzdem sicherlich lustig werden, obwohl ich der einzige Single bin ?(.
    Aber ich komme wieder (i'll be back!).:feir aber nicht als Christkindl! :gap

  • Hi2all

    • Richiii
    • 4. Dezember 2003 um 14:53

    *g*, Ja dankeschön :)
    Hoffentlich beißt niemand :gap
    Hab eich eh alle lieb :169:

  • Hi2all

    • Richiii
    • 3. Dezember 2003 um 23:17

    *g*, Jap, war schon fleißig und hab schon 2 Rechtsfälle gelöst, da sag noch wer, Studenten sind faul, hihi. :D
    Hmm, welcher Suchbegriff, ich glaube unter "Student" und "Portal" und "de" aber genau weiß ichs nicht mehr;
    auf jeden Fall habe ich vorher "Sex" und "Porno" eingegeben, :gap, nein, war nur Spaß :withstupid , bin schon wieder dumm, hehe.

    Aber scheint recht nettes und informatives Portal zu sein.
    Wenn sich jemand über Österreich, Rechtswissenschaften oder sonst was informieren will, nur her mit den PN, aber ich quatsch auch gern über andere Dinge (Sport, Musik, Party, Studentenleben,usw...)
    (Bin auch über ICQ erreichbar)
    Danke für die herzliche Begrüssung, Jens ;D

  • Strafrecht Problem

    • Richiii
    • 3. Dezember 2003 um 23:04

    Hmm, also ich bin aus Österreich und kann deswegen nur österreichische Rechtslage vorbringen, aber hier ist es so:
    Also meines Erachtens kommen folgende Tatbestände in Frage:

    Totschlag->Tötung im Affekt
    Körperverletzung mit tödlichem Ausgang-> leicht fahrlässig/grob fahrlässig
    Tötung auf Verlangen
    Mord-> Absicht
    Fahrlässige Tötung-> uU. Qualifikation wegen besonders gefährlichen Verhältnissen

    Für Totschlag fehlt es an der emotionalen Komponente, E handelte nicht in einer heftigen allgemein begreiflichen Gemütsbewegung.

    Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang scheidet auch aus, da der Tod sofort eingetreten ist.

    Für Tötung auf Verlangen fehlt es an dem ernstlichen und eindringlichen Verlangen.

    Für Mord fehlt es an der nachzuweisenden Absicht.

    Bleibt noch die fahrlässige Tötung übrig.
    Mit Fahrlässigkeit handelte E sicherlich, in diesem Fall sogar grob fahrlässig, da ein gewissenhafter Mensch in dieser Situation unter keinen Umständen geschossen hätte.
    Da diese Tat unter besonders gefählichen Verhältnissen geschah, erhöht sich das Strafmaß.

    In die Tötung kann man nicht einwilligen, das untersagt bereits der Tatbestand der Tötung auf Verlangen (den gibt es glaub ich aber in Deutschland nicht- muss irgendeine andere Konstruktion mit der Einwilligung sein, denk ich).

    B war alkoholisiert, der Grad der Alkoholisierung war jedoch nur 1,2 Promille, was die Einwilligungsfähigkeit nicht ausgeschlossen hätte meines Erachtens. Jedoch wäre eine Einwilligung- wenn sie nicht schon durch diesen Tatbestand ausgeschlossen wäre-trotzdem nicht möglich, da sie sittenwidrig ist (zu hohes Risiko).

    Wie gesagt, so siehts in Österreich aus- wie es in Deutschland aussieht weiß ich nicht genau, hoff ich konnte dir wenigstens in den Ansatzpunkten weiterhelfen.. :169: Schöne Grüße Kollegin! ;)

  • gewillkürte Erbfolge

    • Richiii
    • 3. Dezember 2003 um 22:28

    Hm, hi, ich bin zwar aus Österreich, wo das ABGB und nicht das BGB gilt, doch ich denke, dass die Regelung in diesem Punkt in Deutschland die gleiche sein wird:

    Zunächst ist die gewillkürte Erbfolge des Erblassers zu befolgen, dies ist nicht möglich, da der eingesetzte Erbe vorverstorben ist.
    Daher bekommt die Tochter,die der einzige Deszendent und daher nicht nur pflichtteils- sondern auch erbberechtigt ist, den Teil, der dem Bruder zugestanden wäre (Akkreszenz oder Anwachsung).

    Ausnahme dieser Regelung ist nur dann gegeben, wenn der Erblasser im Testament einen Ersatzerben vorsieht, was nach dem Sachverhalt nicht vorliegt.

    So ist eben die österreichische Rechtslage, übernehme also keine Haftung, wenns in Deutschland anders ist :)
    Knutscha an die Susi ;D

  • Hi2all

    • Richiii
    • 3. Dezember 2003 um 22:05

    Hallöle an alle!
    Hab mich grad registriert, bin aus Österreich (Wien) und hab mir gedacht, ich kann hier ja mal schaun was meine Kollegen aus Deutschland so machen ;D
    Wie ich auf euch gekommen bin? Hmm, Google :suche
    Ja, wenn ihr mehr von mir wissen wollt, ein bißchen was steht ja in meinem Profil, ansonsten könnt ihr mich ja gerne fragen, antworte 100% und freue mich über jede PN und Mail.
    :loveyou

    Glg euer Richi:ha1

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