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Beiträge von Leso

  • Schadenersatz

    • Leso
    • 12. Juli 2005 um 19:45

    hat sie doch - siehe oben ?(

  • Schadenersatz

    • Leso
    • 1. Juli 2005 um 20:26

    Wie willst du das denn begründen? Warum sollte der Bindungswille denn fehlen? Zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Leihvertrages war das Gerät noch intakt udn V konnte ebenso nciht davon ausgehen, dass dieses noch vor Übergabe anders sein wird. Somit kann es am Bindungswillen kaum gefehlt haben.

    Vielmehr ist zu beachten, dass V bei einem Leihvertrag nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, aber dass diese vorliegt ist wohl nciht schwer zu begründen.

  • Schadenersatz

    • Leso
    • 16. Juni 2005 um 21:34

    Das vertragliche Verhältnis ist zustandegekommen. Schau mal unter Leihvertrag und Haftung im BGB

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