Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. Strolch

Beiträge von Strolch

  • Video on CD

    • Strolch
    • 25. Februar 2004 um 17:27

    Da es Problemlos über FireWire wohl nur mit modernen Videorekordern geht, hab ich mir halt mal bei hood.de einen TV-Karte ersteigert.

    Ich hoffe das klappt wie ich mir das vorstelle. Obwohl ich schon beim Testen massive Probleme mit der Videoschnittsoftware habe XX)

  • Video on CD

    • Strolch
    • 23. Februar 2004 um 18:23

    Hi,
    hat von Euch einer ne Ahnung wie ich nen Videorecorder an den PC anschließen kann. Über ne TV-Karte bzw. ne speziell ausgerüstete Graphikkarte geht das, aber gibts auch andere "billigere" Möglichkeit?
    Kann ich den über ne Firewire Schnittstelle anschließen wie z.B. nen Camcorder? Oder gibts noch andere Möglichkeiten?

  • Grenzen der Unternehmensplanung

    • Strolch
    • 23. Februar 2004 um 12:56

    Also zu Grenzen der Planung find ich jetzt in meinen schlauen Büchern leider nichts, lediglich zu Problemen der Planung gibt es ausführlichere Infos, so z.B. in Schröder: Modernes Unternehmenscontrolling; der gleich 8 Primäre Probleme der Planung in der Praxis aufzeigt:
    1. Planung und Tagesroutine
    Vorrang der Tagesarbeit vor der Planungsarbeit, da die Planung in eine Zeit fällt, in der es Ergebnissziele zu erreichen gilt. Somit bleibt für die Planung wenig Zeit

    2. Aversion der Linieneinheiten
    Die Linieneinheiten fürchten durch die Planung Freiheitsspielraum zu verlieren und haben daher eine Abneigung gegen die Planung

    3. "Unser Geschäft lässt sich nicht planen"
    Fehlendes Know-How in den Linieneinheiten gepaart mit Planungsaversion

    4. Unsicherheit
    Unsicherheit des zur Verfügung stehenden Datenmaterials

    5. Optimistische Planung
    Massive Planabweichungen durch zu optimistische Annahmen in der Planungsphase

    6. Stille Reserven
    Vorsichtige Planung der Linineneinheiten um nur positive Abweichungen zu haben

    7. Pläne passen nicht
    Zeitliche Verzögerung der Planung durch notwendige Diskussionphase

    8. Termineinhaltung
    Zeitliche Verzögerung von Teilplänen


    Ob das jetzt natürlich die Grenzen der Planung sind wag ich zu bezweifeln, aber einen Hinweis auf die gängige Literatur bei euch solltest du schon bringen, denn jeder Autor schreibt zwar vom Anderen ab, aber jeder hat wieder eigene Bezeichnungen, aber das kennst du ja sicherlich!

  • Toll Collect baut weiter Maut-Brücken

    • Strolch
    • 19. Februar 2004 um 20:56

    Naja, hoffen ist wohl das falsche Wort, sie haben ja das Recht auf Nachbesserung - von daher kann ja eine neue Ausschreibung = eine wirkliche Kündigung erst in zwei Monaten erfolgen.

    Was die Hinweise auf die SPD bzw. den Bundeskanzler angeht, als Zyniker muss ich sagen Kohl hat's genauso gemacht und lieber die Maut und 2cent Aufschlag pro Produk als ein % mehr MwSt!

  • Karneval?feiert ihr?

    • Strolch
    • 19. Februar 2004 um 20:50

    Ich kann Fasching nicht leiden!
    Punkt!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 16. Februar 2004 um 11:43

    Nach der negativen Willeserklärung der Eltern dürfte es so sein!

  • Ohne Studium promovieren ?

    • Strolch
    • 14. Februar 2004 um 11:30

    Auch wenn es von Akademikern nicht gerne gesehen wird, einen anglikanischen "Kirchen"-Doktor kann man für teuer (und auch nicht so teuer) Geld kriegen und ganz offizielle führen.

    Wir wollten meiner Mutter nämlich aus Spaß einen Titel (Baron) zum Geburtstag kaufen! - Finanziell auch für den kleineren Geldbeutel kein Problem - nur hat sie's rausgefunden und war zu tiefest entsetzt - daher kann ich zu Ablauf nix sagen, da wir es doch (Noch?) nicht gemacht haben!

    Aber ich glaube das geht jetzt in ne Richtung die der Fragesteller so nicht wollte!

  • Internet Apotheken

    • Strolch
    • 12. Februar 2004 um 21:00

    Bestellt noch nicht, da der Preis zwar etwas günstiger war, durch die Versandkosten aber letztentlich teurer als wenn ich kurz zur Apotheke laufe!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 10. Februar 2004 um 19:57

    Grundsätzlich ist es ein normaler Kauf- und Liefervertrag, von daher dürfte 433 BGB der Ausgangspunkt für die Argumentationskette sein, da hast du schon recht!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 10. Februar 2004 um 14:30

    Also, bei T ist der Fall relativ klar, da er inderjährig und somit nur beschränkt Geschäftsfähig ist, gilt für ihn der Taschengeldparagraph §110 BGB

    Zitat

    § 110.
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


    Da die Rechtssprechung aber Geschäfte mit Wiederholungszahlungen, also Abos, extra ausschließt (nachzulesen in jedem BGB Kommentar), kann der Abovertrag nur mit Zustimung der Eltern wirksam werden und T's Unterschrift reicht dafür überhaupt nicht aus. Da die Eltern hier wohl nicht zugestimmt haben liegt kein wirksamer Vertrag vor und Zahlungen können auch nicht eingeklagt werden.

    So, jetzt zu einem anderen Thema, das ganze scheint wohl unter den Bereich der Haustürgeschäfte zu fallen.
    Die sind in §312 BGB geregelt (Link dazu: http://www.ratgeber-recht24.de/Haustuergescha…stuergeschaefte).

    Zitat

    § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
    (1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
    1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
    2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des
    Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
    3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich
    öffentllich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
    (2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
    (3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
    1. im Fall von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
    2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
    3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

    Alles anzeigen


    Somit gilt dann § 355 BGB

    Zitat

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    Um also aus dem Vertrag zu kommen, muss M innerhalb von 14 Tagen das Abo wiederrufen wenn er dies nicht tut, ist der Vertrag zustandegekommen und FTD hat auch die Möglichkeit die Zahlungen gerichtlich einzufordern.

    Das ist also mal meine Lösung

  • 1. toter durch neue gesundheitsreform

    • Strolch
    • 28. Januar 2004 um 17:56

    Die Frage ist ja nicht ob ich schonmal auf dem Sozialamt war (Antwort ist nein - aber das Arbeitsamt ist auch nicht besser oder die KfZ-Zulasungsstelle) ~ sondern warum er stundenlang Betteln geht und nicht zu der Behörde von der er seine Zuzahlungen ja bisher auch erstattet bekommen haben muss.

  • ZVS wird abgeschafft...

    • Strolch
    • 28. Januar 2004 um 09:50

    Ist ja die logische Konsequenz der Elite-Uni Diskussion ...

  • Ohne Studium promovieren ?

    • Strolch
    • 22. Januar 2004 um 17:23

    Ob es nach den Regeln ganz ohne geht weis ich nicht aber das folgende Sachverhalt sollte doch grundsätzlich einigen Aufschluß geben.
    Da ich an einer FH studiert habe und demzufolge Diplom Betriebswirt (FH) bis, hat mich das Thema promotion natürlich auch am Rande beschäftigt, einen meiner Kommilitonen jedoch mehr als nur dass. Es hat zahlreiche Universitäten und Professoren dort angeschrieben um sich nach der Möglichkeit einer Promotion zu erkundigen. Theoretisch ist das nämlich mit nem FH Diplom möglich. Die Antworten waren überall gleich, nämlich ein negativer Bescheid. Ein paar der angeschriebenen Professoren haben sich aber bemüht, ihm persönlich eine etwas detailiertere Antwort zu geben. Die Essenz dieser Telefonate war, dass die Hochschulen dadurch ihre Reputation als gefährdet ansehen und dementsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Teilweise werden Sonderprüfungen verlangt, die man einfach nicht bestehen kann, oder aber man wird zu einem "Ergänzungsstudium" gezwungen, das im Umfang einem normalen Studium fast gleichkommt.
    Ich nehme also mal an, selbst wenn du die Regel umgehen kannst, dürtest du also an dieser Hürde scheitern.

  • 1. toter durch neue gesundheitsreform

    • Strolch
    • 22. Januar 2004 um 08:57

    Ich kann Jens da nur zustimmen und seine Aussage erweitern,
    das ganze ist NICHT wegen der Gesundheitsreform passiert sondern ist allein Ausdruck der Dummheit der Menschen im Allgemeinen.

    In dem Vorliegenden Fall ist sie nur besonders groß ans Tageslicht getreten, denn mit Sicherheit gibt es andere Möglichkeiten. Und wenn der gute Mann wirklich Sozialhilfeempfänger gewesen ist, warum ist er dann nicht zum Sozialamt gegangen?

    Hier mal n Link:
    http://www.shortnews.de/shownews.cfm?id=497055

  • Soziales Jahr: Pflicht oder freiwillig?

    • Strolch
    • 20. Januar 2004 um 16:40
    Zitat

    Prinzipell ist die Frage der Finanzierung irrelevant. Grundsätzlich steht nämlich das GG im Vordergrund,


    Solange ich das Grundgesetz mit ner Zweidrittelmehrheit im Parlament ändern kann, ist es nur dass, was es ist, wie du schon sagtes, die Grundlage für unsere Gesetze, die unsere moralischen und sittlichen Werte festschreiben und wiederspiegeln! Es steht also nicht unverückbar im Mittelpunkt sondern hat sich, wie jedes andere Gesetz, den verändernden Werten und Vorstellungen der Gesellschaft anzupassen. Momentan ist es allerdings ein Schutzmantel, der das Soziale Jahr rechtlich verhindert, und den ich daher sehr begrüße!

    Zitat

    Wer hier anderer Meinung ist muss mir erst einmal begründen, warum das jetztige System vor allem in seiner täglichen Praxis fair und noch mit den Grundsätzen unserer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist und wenn nicht, wie er dieses denn gerne umgestellt wüßte und vor allem


    Warum sollte ein unfaires System nicht mit der demokratischen Gesellschaft vereinbar sein? Schon seit dem Altertum ist klar, das eine Demokratie grundsätzlich die Unterdrückung einer Minderheit durch eine Mehrheit darstellt um es einfach auszudrücken. Daran haben im Grunde auch die letzten 2500 Jahre nichts geändert - auch wenn wir das ganze mittlerweilen durch die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft nur nicht mehr richtig wahr nehemen. Ganz abgesehen davon, dass wir uns schon lange von einer wirklich demokratischen Gesellschaft, hin zu einer olligarchisch dominierten Gesellschaft entwickelt haben.
    Aber damit entfernen wir uns jetzt eindeutig vom Thema!
    Das Konzept der Wehrpflicht, das du Augeworfen hast, steht absolut außer Frage, der Bürger in Uniform ist nicht ohne Grund Sinnbild des militärischen Selbstverständnisches Deutschlands seit der preusischen Zeit und stellt seit jeher einen Schutz vor einem Staat im Staate da, wie es die Reichswehr in der Weimarer Republik war. Einzig das Konzept passt nicht mehr an die Anforderungen, die durch die "Globalisierung", wenn man so will, an eine moderne Armee einer Industrienation gestellt werden, die sich mittelfristig einen permanenten Platz im Weltsicherheitsrat sichern will. Und um das Konzept der Wehrgerechtigkeit aufzugreifen, diese ist nicht mehr gegeben, da der Staat sich entschlossen hat die Friedensdividende einzukassieren und seine Streitkräfte zu verkleinern. Wobei für mich persönlich jetzt noch mehr als vor zwei oder drei Jahren der Satz "Jeder Staat hat eine Armee, entweder seine eigene oder eine Fremde" Gültigkeit besitzt. Zwar ist die direkte Bedrohung der BRD durch ihre Nachtbaren gleich Null, jedoch der verzicht auf eine eigene Armee zugunsten dier Multinationalen, soweit sind wir noch lange nicht.

    Zitat

    Ich sprach von gesamtgesellschaftlichen Kosten. Diese haben natürlich den Vorteil, dass sie sich nicht quantifizieren lassen.


    So, jetzt zurück zum eigentlichen Thema, natürlich lassen sich diese Kosten quantifizieren, jedoch ist das sehr aufwendig und kompliziert. Wenn es wirklich ne Diskussion geben wird, wird dies auch am Rande auftauchen, genau wie bei den Rauchern, deren gesamtgesellschaftliche Belastung ja rechnerisch gegen Null geht. Aber das ist je nicht die Frage...
    Es ja nun so, dasdu meine eigenen Argumente aus Post Nr. 2 um einiges detailierter, das geb ich gerne zu, wieder mit einbringst, jedoch die direkte monetären Fragestellung, mit Systemkritik umgehst. Nochmal, ich bin nicht für das Pflichtjahr, ich lehne das genauso ab, wie den Wehrdienst oder den Zivieldienst, aber bevor ich über eine Abschaffung des ganzen im Jahre 2010 diskutiere, muss ich doch ein Konzept zur langfristigen Finanzierung des ganzen aufstellen. Dies kann ich durchaus mit Systemänderungen verknüpfen, aber ich kann es nicht mit diesem Argument umgehen. Ganz abgesehen davon, alle, die als Musterländer dastehen haben gut 10 Jahre später massive Probleme deinem Beispiel Skandinavien wird es da nicht anders ergehen, aber das gehört wie du schon sagtest nicht hierher.
    Die Grundlegende Frage ist also im Grunde doch weiterhin, wieviele Steuern, Abgaben und Sozialabgaben bin ich bereit den Bürgern aufzuerlegen, denn um nichts anderes geht es ja.

  • Soziales Jahr: Pflicht oder freiwillig?

    • Strolch
    • 20. Januar 2004 um 07:30

    Die Finanzierbarkeit ist sehr wohl ein Problem, denn für die momentan gezahlten knapp über 500 € (wenn mich nicht alles täuscht) wird man kaum Fachkräfte bekommen. Die von dir angeführten Ausbildungskosten, ich weiß nicht bei welchen Zivi-jobs eine solche Ausbildung nötig ist, bei denen die ich bisher kennen gelernt habe sicherlich nicht. Wie der SPIEGEL schreibt ist das einzige Zivi-System das auf diese Weise sparen kann die Vereine "Essen auf Rädern" da "ältere" Mitarbeiter statistisch gesehen weniger Autos zu Schrott fahren! Aber wie gesagt, da kenn ich mich wohl zu wenig aus.
    Das Einsparungsvolumen des Zivildienstes liegt derzeit bei etwa 780 Mio. Euro pro Jahr. Die Einsparungen des Wehrdienstes kannst du nicht mit rechnen, da diese für die Restrukturierung und den Umbau der Bundeswehr zur Berufsarmee benötigt werden und dort eingeplant sind.

    MMn muss man den Zivildienst sehr wohl als losgelöstes bzw. als rein finanzielles Problem sehen, da er ja im Endeffekt eine staatliche Subvention der Sozialsysteme darstellt - die dadurch wesentlich weniger Personalkosten zu tragen haben. Man kann es vielleicht auch als staatliche Rückzahlung an das Sozialversicherungssystem sehen, dem ja vom Staat zahlreiche Aufgaben aufgedrückt wurden, die normalerweise steuerfinanziert werden müssten.


    Hier mal ein Link zu dem Thema: http://www.netzeitung.de/deutschland/269514.html

  • Soziales Jahr: Pflicht oder freiwillig?

    • Strolch
    • 19. Januar 2004 um 11:22

    Ich weis ja nicht welcher Schwachkopf damit angefangen hat, aber momentan ist das ganze, ganz einfach Verfassungswiedrig! Denn da steht so schön drin, das ich für die Landesverteildigung herangezogen werden kann (und wenn ich das verweigere muss mir die Möglichkeit eines Ausgleichsdienstes ermöglicht werden) aber für Soziale Dienste herangezogen zu werden, dass steht so nirgends - öffentliche Dienstleistungspflicht ist keine Soziale sondern z.B. Schöffendienst, Wahlhelfer, etc..

    Zitat

    ART. 12 GG (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.


    Das letztere ist auch geregelt

    Zitat

    ART. 12a GG (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

    Zweiter Punkt, jeder jammert, dass die dt. Absolventen so alt sind und jetzt soll der Schnitt noch weiter heraufgesetzt werden, dadurch das man die weibliche hälfte der Bevölkerung auch noch zwangsverpflichtet?

    Dritter Punkt, jeder jammert über die Arbeitslosigkeit - hier würde eine beispiellose Jobbedarf entstehen - zugegeben die Finanzierung muss hier im Mittelpunkt stehen, aber bisher hab ich hier nur gehört "geht nicht", statt das einer mal na ner "kreativen" Lösungsmöglichkeit dieses Problems sucht!

  • Herr der Ringe 3

    • Strolch
    • 14. Januar 2004 um 16:25

    Es gibt auch genügend LARP (Live Action Role Play) spieler, die mit den Dingern rumlaufen und mit LAtexwaffen aufeinander einkloppen.

    Die gesegneten Eilande im Westen, da fahren sie hin und das ist sozusagen das Elbische Paradies; wenn ich mich an die Story richtig erinnere wurde sie vor Urzeiten von dort vertrieben oder sind sie nur ausgewandert. Im Silamrillion wird das glaub ich behandelt!

  • Firmenrechtsform in Englisch erklärt

    • Strolch
    • 14. Januar 2004 um 16:20

    gute Frage nächste Frage

    zu Deutsch:
    Eine KG ist ein Unternehmen, in dem es mindestens einen Person gibt, die mit ihrem gesamten Vermögen voll haftet und mehrer andere Personen, die mit ihrer Einlage haften. Die GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form davon, bei der, die Vollhaftende Person eine GmbH ist, d.h. eine juristische Person, deren eigene Haftung beschränkt ist. Damit bekommt die Gesellschaft Teile der Steuervorteile einer Handelsgesellschaft ist aber trotzdem in ihrer Haftung beschränkt.
    So jetzt probieren wir das auf Englisch zu übersetzen :D

    A KG is a company, were min. one owner is a natural Person, who is responsible for the Debts of the company with his complete privat money! There are also min, one Person, who is responsible for the Debts of the company with the money he has given to the company. The GmbH & Co. KG is a spezial kind of this! A GmbH is like a Ltd. Company and this Ltd. Company takes the place of the natural person (who is responsible for the Debts of the company with his complete privat money). So, the complet Company Construction get parts of the tax benefits of an non limited Company, nevertheless it's limited!

    Ziemlich holprig fürchte ich ...

  • FH´s

    • Strolch
    • 14. Januar 2004 um 08:19

    Wenn wir mal ehrlich sind, ist das doch traurig, der Ausverkauf von Jahrhundertealten Traditionen - den M.A. Studiengängen an den Unis gehts ja nicht anders - und alles nur um uns an das angeblich ach so bessere amerikanische System anzunähern

  1. admin Lv. 2 110 XP
  2. cklawitter Lv. 1 30 XP
  3. sieger81 Lv. 1 5 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™