ZitatOriginal von Onlinecat
da es auch unterschiedliche Meinungen gibt, was eine gewerbliche Website ist.
Ich habe mal gehört, dass z.B. der Einbau eines Amazon-Buttons o.ä., der mit pay-for-klick (oder wie das heisst *g*) funktioniert, zu gewerblichen Aktivitäten zählen kann.
Es ist tatsächlich so, dass einige Gerichte da anbringen von Werbebannern als geschäftliche Tätigkeit bewerten und einer Webseite daher gewerblichen Charakter zuschreiben. In diesem Sinne wäre auch study-board eine gewerbliche Seite, die Google-Werbung rechts oben in der Ecke macht sie dazu.
Das TDG schreibt aber nichteinmal eine gewerbliche Seite vor, sondern würde von seiner Formulierung her auf fast alle Webseiten zutreffen.
Darüber gibt es aber einen Gelehrtenstreit, bei dem momentan nur eines feststeht, absolut Verbindlich ist es für gewerbliche Seiten. Immerhin ist es die deutsche Umsetzung einer EU Vorschrift zur Angleichung der Wttbewerbsbedingungen - allein daraus ergibt sich ja die Verpflichtung für gewerbliche Seiten. Zur Unklarheit bei den Rechtsgelehrten kommt es jetzt, da es noch keine Urteile über private Seiten gibt (kein Streitwert vorhanden). Leute die sagen ja: argumentieren, das Gesetz gilt für alle Webseiten, Leute die dagagen halten (wie ich) sagen, warum muss ich meine Persönlichkeitsrechte (Schutz der Privatsphäre) aufgeben wenn ich ne Webseite betreibe? Wenn ich einen Artikel in einer Zeitung schreibe steht da auch nicht meine Anschrift und meine Telefonnummer drunter, wenn ich ein Buch schreibe, steht da auch nicht meine Adresse und Telefonnummer drunter und wenn ich eine CD-herausgebe auch nicht und nur weil ich das ganze jetzt im Netz mache, muss ich das plötzlich angeben?
Das ist also das Dilemma und solange es kein Urteil vom BGH dazu gibt bzw. vom entsprechenden OLG ist die Diskussion eben da!
@ kathy81
Wieso ohjehh, ich hab doch so nett Tschuldigung gesagt *augenroll*