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Beiträge von Strolch

  • Inkrementelle Kosten

    • Strolch
    • 19. Juni 2005 um 18:49

    Um ganz ehrlich zu sein, ob die LexikonDefinition so 100% stimmt weiß ich auch nicht, denn bei Däumler Grabe ist das nur ein Querverweis sprich:
    bei Inkrementelle Kosten steht sieh nach bei Relevanten Kosten!

    Bei Horvath und Reichmann find ich das gleich überhaupt nicht im Lexikon ich finds auch nicht bei Wöhe und ich find es nicht bei Coenenberg im KLR-Buch,von daher würde ich das etwas mit Vorsicht genießen!

    Die Wortdefinition passt aber :D

  • Gockgockgooooock!

    • Strolch
    • 19. Juni 2005 um 17:30

    =)

  • Hausarbeiten durch Ghostwriting? Plagiat???

    • Strolch
    • 19. Juni 2005 um 17:27

    Tja, also derjenige der das ganze unter seinem Namen abgibt, macht sich auf jeden Fall des Betruges schuldig.
    Was dich als Shrieber angeht, wenn du weißt was er damit machen will, sollte es auf jeden Fall mal Beihilfe sein.

    Wie deine Uni das dann regelt, da bin ich überfragt.

  • Inkrementelle Kosten

    • Strolch
    • 19. Juni 2005 um 17:24

    Ach ich lieb es immer wenn man mit Worten um sich wirft, die kein Mensch versteht, aber so tut als müsste jeder die kennen. Hab ich selber schon recht oft erlebt.
    Aber zu deinem Problem, erstmal mach dir nichts draus, ich finds in drei verschiedenen Rechnungswesen/ Controllinglexika nicht, obwohl da sonst fast alles drinsteht.

    Inkrement ist Latein und bedeutet Wachstum oder Zuwachs. In der Mathematik bedeutet das "Kleiner Zuwachs einer Größe" das Gegenteil davon ist dekrement. Soviel zur Begriffsbestimmung für normale Menschen.
    Jetzt kommen wir zur BWL - wie Jens schon sagt:

    Inkrementelle Kosten = relevante Kosten
    Begriff:
    relevante Kosten sind nach W. Kilger (gest. 1986) diejenigen Kosten, die durch die jeweilige Entscheidung beeinflusst werden können (relevant = erheblich, wichtig). Kosten, die durch eine Entscheidung unbeienflusst, sind nicht entscheidungsrelevant.

    Beispiel:
    Alle Entscheidungen, die von einem gegebenen Produktionsapparat ausgehen, also kurzfristiger Natur sind, lassen die Fixkosten unbeeinflusst. Somit sind Fixkosten für kurzfristige Entscheidungen nicht relevant. Kurzfristig können nur die variablen Kosten verändert werden.
    Däumler/Grabe Kostenrechungs- und Controllinglexikon, 2. Aufl. S. 275

    Hm, passt allerdings nicht ganz zur Definition von Jens oder?

  • Uuuuuuuuiiiiiiiiiiuuuuuuuuiiiiiiii!

    • Strolch
    • 18. Juni 2005 um 12:58

    :P

    Soll n Martinshorn sein!

  • Wiehiehie

    • Strolch
    • 17. Juni 2005 um 13:12

    oder so :rolleyes:

  • Tatütata

    • Strolch
    • 16. Juni 2005 um 22:31

    =)

  • BrummmmmmmmBrummmmmmm

    • Strolch
    • 16. Juni 2005 um 19:03

    =)

  • Muhhhhhhh!

    • Strolch
    • 16. Juni 2005 um 02:14

    :baby:

    Achtung FRÄNKISCHER Dialekt

  • 3. Versuch strategisches Vorgehen

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 17:11
    Zitat

    Original von Markus
    Kommando zurück, war nicht ganz ernst gemeint, ich meinte das auch eher im Sinne von "vergessenen" Unterlagen.

    Ich hab es momentan nicht so mit ironie. Hat wohl damit zu tun das ich es innerhalb von 2 Monaten schon das dritte Mal geschafft habe mir ne Verletzung?? an nicht ganz gewöhnlicher Stelle zu hohlen. Verdammt! X( X( X(

  • 3. Versuch strategisches Vorgehen

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 16:47
    Zitat

    Original von Markus
    Strolch: Prinzipiell kann man fehlende Unterlagen nicht nachreichen :)

    Aber es gibt Ausnahmen: Zeugnisse und Ex-Bescheinigungen

    Was für andere Unterlagen soll es denn noch geben? Krankenkassenbescheinigung konnte ich damals auch nachreichen, bzw. musste ich erst zur Immatrikulation mitbringen. Das einzige was ich definitiv bis zum Zuschnappen der Preußenfalle einreichen musste war der Bewerbungsbogen.
    Ich geb zwar zu, dass das bei mir schon ne Zeit her ist, aber so viel dürfte sich da ja auch nicht geändert haben.

  • personalwirtschaft

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 16:36

    Man nehme eine beliebige Konzernhomepage, klicke auf den Button Karriere (den es geht ja um Personal) und da findet man dann meisten die Personalleitlinien:
    Z.B. https://www.study-board.de/www.thyssen.de

    Zitat

    Welche Voraussetzungen muss ich für einen Berufseinstieg bei ThyssenKrupp mitbringen?
    Wichtig sind uns Menschen mit Profil. Wenn dann noch die bisherigen Leistungen ganz ordentlich waren und Sie Motivation und Engagement auch bisher unter Beweis gestellt haben, erfüllen Sie schon die wesentlichen Voraussetzungen. Darüber hinaus gibt es stellenspezifische Fachkenntnisse, die über die Einstellung eines Bewerbers entscheiden und schließlich der ganz persönliche Eindruck.


    Man kan ablesen gesucht werden Menschen mit Charakter, was ich mal als Leistungsverhalten(Tun) interpretiere und entsprechende Fachkenntnisse was ich als Leistungsfähigkeit(Können) interpretiere.

    Konkret zu deiner Frage/n würde ich also antworten Thyssen-Krupp legt größten Wert auf das Leistungsverhalten der Mitarbeiter, da dieses unmittelbar die anderen Leistungsdefinitionen beeinflusst und man in der heutigen Zeit davon ausgeht, dass die Mitarbeiter die entsprechenden Fachkenntnisse (Können) mitbringen oder es sich binnen kürzester Zeit aneignen.

    Wie es ja in der Fragestellung heist Begründe deine Interpratation der Leitlinien. Darum geht es in dieser Aufgabe, deine Meinung zu Formulieren, nachdem du vorher das Leitbild eines Unternehmens in Fachdefinitionen eingeteilt hast!

  • Glumpf

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 15:22

    :(

  • Buchungsbeleg

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 15:17

    Also in der Realität geht man in die Kassenstelle des Unternehmens, nimmt einen Vordruck für Bargeldentnahmen, schreibt darauf welcher Kostenstelle des Unternehmens man angehört, wieviel Geld man nimmt und wofür es ist. Dann noch Unterschrift drunter und fertig ist der Buchungsbeleg (normalerweiße kriegt er auch noch ne Nummer).
    Denn bei ner Telefonzelle kriegst du keine Quittung und musst daher einen Eigenbeleg nehmen!

  • Buchungssatz bitte um Hilfe - privates Bankkonto

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 15:14

    Die Einkommensteuer gehört nicht in die Unternehmensbuchaltung.
    Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber der AOK, kommt darauf an, was gemeint ist? Seine eigene Krankenversicherung? Als Unternehmer muss er sich selbst versichern, es sei den er ist als Geschäftsführer angestellt und bezieht demnach Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit. Wenn es die Beiträge seiner Mitarbeiter sind gehört es mit rein.
    Es ist also im endeffekt eine Einlage:

    Verbindlichkeiten gegen die AOK an Privateinlage
    UST an Privateinlage

    Am Jahresende wird das Privateinlagenkonto auf das Eigenkapital abgeschlossen.


    Wie immer ohne Gewähr!

  • Aufbau eines Controlling - Systems

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 15:06

    Äh ja, schaun mehr mal

    a) Rechnung für das Gesamtunternehmen sollte man durchaus durchführen, jedoch solltest du auch die Regionalsegmente also deine Absatzmärkte mit beurteilen. Folglich Berechnungen zu den Deckungsbeiträgen, welchen die Verkäufe in Europa, Amerika und Asien beitragen.
    Dafür nötig Aufschlüsselungen der Vertriebskosten für die einzelnen Regionen. Sprich eine Maschine die ich hier im Werk herstelle kostet xy EUR. Der Verkauf einer Maschine nach Asien verursacht durchschnittlich xy EUR Kosten (Transport, Zölle, Versicherung insofern du die tragen musst (gibt ja Firmen die Frei Haus liefern)) die kann man natürlich den einzelnen Maschinen und Typen direkt zuordnen, dazu kommen Regionale Gemeinkosten/ Fixkosten (Marketing auf dem Asiatischen Markt evtl. Unterhalt einer oder mehrere regionaler Vertriebsgesellschaften) das natürlich auch für die anderen Absatzmärkte!
    Daraus ergibt sich dann ne ziemlich große Tabelle, wo du ablesen kannst, wieviel die Vertrieb nach Asien kostet, wieviel Deckungsbeitrag die einzelnen Maschinentypen zur Deckung der Regionalen Kosten brinegn und wieviele sie dann noch für das Gesamtunternehmen bringen.


    b) Um zu beurteilen wie wichtig einzelne Produkte sind, würde ich erstmal ein paar reale Zahlen liefern bevor ich zu Standartkennzahlen (Verhältniszahlen) gehe - wobei deine Wohl eher für ein Handelsunternehmen passen würden, als zu einem Industriebetrieb.

    Was also z.B.
    Zahl der verkauften Einheiten pro Produkt
    Deckungsbeitrag den die einzelnen Produkte liefern,
    Deckungsbeitrags-Umsatzverhältnis (DBU) (in Prozent)
    Produkt-Umsatzanteil (in Prozent)

    evtl.
    Absoluter Marktanteil (in Prozent)
    Exportquote (siehe Aufgabe a)

    Das sind jetzt mal ein paar grobe Überlegungen zur Richtung der Antwort die ich zu diesem Thema anstellen würde.

  • 3. Versuch strategisches Vorgehen

    • Strolch
    • 15. Juni 2005 um 14:38

    Hm,
    probiers doch ganz einfach mit der Formulierung,
    "Die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung wird vorgelegt, sobald diese bei mir eingegangen ist. " ob das allerdings wirklich funktioniert ???

    Prinzipiell sollte es jedoch möglich sein fehlende Unterlagen nachzureichen.

  • Argumentation zu Wettbewerbsbeschränkungen

    • Strolch
    • 14. Juni 2005 um 14:37

    Welche Diskriminierung soll dass den sein.

    Zitat

    sondern ein um 30-40 % billigeres namens gleiches (und auch inhaltsgleiches) Importpräparat

    Wenn der Name gleich ist und nicht er der Hersteller ist, sollte er eine Klage gegen den Nutzer der Marke bzw. den Importeur einreichen, da seine Markenrechte verletzt wurden.
    Wenn das Produkt inhaltsgleich ist, ist der Import dann verboten, wenn der Hersteller ein Patent hat. Da Patente negative Rechte sind, Klage gegen der Hersteller bzw. den Importeur wegen Patentverletzungen.

    Ärzte sind verpflichtet nur noch Wirkstoffe zu verschreiben, die Apotheker sind verpflichtet eines der günstigsten Präparate abzugeben.
    Ich kann hier nun wirklich keine Wettbewerbsverzerrung erkennen.
    Wettbewerbsverzerrung wäre es mMn nämlich nur dann wenn das Importpräparat nicht mehr zugelassen wäre.

  • Psssssssssssst!

    • Strolch
    • 13. Juni 2005 um 23:49

    :P

  • Quietsch!

    • Strolch
    • 12. Juni 2005 um 23:08

    :baby:

  1. cklawitter Lv. 1 30 XP
  2. sieger81 Lv. 1 5 XP
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