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Beiträge von Strolch

  • Spyware Adware - Hilfe

    • Strolch
    • 2. März 2004 um 13:24

    Hi ihr ich hab ein kleines Problem, diesmal war es zwar höchstwahrscheilich meine Schwester die sich was eingefangen hat, aber beseitigen muss ich es trotzdem und da kommt ihr ins Spiel.

    Irgend etwas hat meine IE Startseite in Besitz genommen. Ich stelle die zwar immer auf leere Seite ein, aber seit neuestem wird dort ein Linkverzeichnis angezeigt. Wenn ich mir den Quellentext ansehe ist der aber bis auf ein paar wirre zeichen leer und nichts ist zu sehen. Die Links gehen alle auf die Adresse "aboutclicker.com" - dazu kommt noch das er mir direktlinks für Online-Apotheken und irgend was mit Gehaltsvergleichen auf den Desktop legt.
    Ich hab bereits Ad-aware und Spybot über das System laufen lassen, die haben zwar jede Menge Sachen gefunden, nachdem ich das jeweilige Update hab laufen lassen nur das Problem mit aboutclicker haben sie nicht wegbekommen, der Virenscanner hat zwar angeblich einen Trojaner gefunden aber das Problem auch nicht beseitigt, Reg-Clean ebenfalls nichts und da ich im Netzt nichts finden frag ich Euch mal ob ihr eine entsprechende Behandlung für meinen PC kennt.

  • Wahrscheinlichkeit nach Vordiplom an die LMU wechslen zu können? Verteilungsverfahren?!?

    • Strolch
    • 28. Februar 2004 um 13:22

    Naja, gerade Mathe und Statistik wollte die Uni Bayreuth damals nich anerkennen ...
    entweder war es Buchführung oder KLR das gezählt hätte, alles andere aber nicht!

  • Wahrscheinlichkeit nach Vordiplom an die LMU wechslen zu können? Verteilungsverfahren?!?

    • Strolch
    • 27. Februar 2004 um 17:20

    Also von den Voraussetzungen ist es so, dass du nach zwei erfolgreich bestandenen FH BWL-Semestern, fachgebunden an einer Universität zu BWL studieren anfangen könntest. Die Anrechnung einiger weniger Vorlesungen sollte möglich sein. Bei mir wären das damals genau 1ne gewesen.
    Wie dass dann allerdings mit Studienplatzvergabe (ZVS) abläuft, keine Ahnung

  • Küblböck schwer verletzt

    • Strolch
    • 27. Februar 2004 um 17:04

    Also wenn ich das richtig mitbekommen habe gehts bei den 5000 EUR ja nur um den Regressanspruch der Autohaftpflicht un da liegt die gesetzlich zugelassene Höchstgrenze bei 5000,--EUR

  • Küblböck schwer verletzt

    • Strolch
    • 26. Februar 2004 um 19:37

    Geldbußen gehen normalerweise doch nach Tagessätzen und die richten sich am pers. Einkommen aus.
    Von daher glaub ich das eher weniger, es sei denn er hat den besch***** Vertrag der Popgeschichte!

  • Küblböck schwer verletzt

    • Strolch
    • 25. Februar 2004 um 19:57

    Meine erste Frage war "Ist er Tod?" als mein Vater dann Nein gesagt hat war ich irgendwie entäuscht, n "kleiner" Unfall und der ist der Aufmacher der Nachrichtensendung. Deutschland armes Deutschland!

  • Video on CD

    • Strolch
    • 25. Februar 2004 um 17:27

    Da es Problemlos über FireWire wohl nur mit modernen Videorekordern geht, hab ich mir halt mal bei hood.de einen TV-Karte ersteigert.

    Ich hoffe das klappt wie ich mir das vorstelle. Obwohl ich schon beim Testen massive Probleme mit der Videoschnittsoftware habe XX)

  • Video on CD

    • Strolch
    • 23. Februar 2004 um 18:23

    Hi,
    hat von Euch einer ne Ahnung wie ich nen Videorecorder an den PC anschließen kann. Über ne TV-Karte bzw. ne speziell ausgerüstete Graphikkarte geht das, aber gibts auch andere "billigere" Möglichkeit?
    Kann ich den über ne Firewire Schnittstelle anschließen wie z.B. nen Camcorder? Oder gibts noch andere Möglichkeiten?

  • Grenzen der Unternehmensplanung

    • Strolch
    • 23. Februar 2004 um 12:56

    Also zu Grenzen der Planung find ich jetzt in meinen schlauen Büchern leider nichts, lediglich zu Problemen der Planung gibt es ausführlichere Infos, so z.B. in Schröder: Modernes Unternehmenscontrolling; der gleich 8 Primäre Probleme der Planung in der Praxis aufzeigt:
    1. Planung und Tagesroutine
    Vorrang der Tagesarbeit vor der Planungsarbeit, da die Planung in eine Zeit fällt, in der es Ergebnissziele zu erreichen gilt. Somit bleibt für die Planung wenig Zeit

    2. Aversion der Linieneinheiten
    Die Linieneinheiten fürchten durch die Planung Freiheitsspielraum zu verlieren und haben daher eine Abneigung gegen die Planung

    3. "Unser Geschäft lässt sich nicht planen"
    Fehlendes Know-How in den Linieneinheiten gepaart mit Planungsaversion

    4. Unsicherheit
    Unsicherheit des zur Verfügung stehenden Datenmaterials

    5. Optimistische Planung
    Massive Planabweichungen durch zu optimistische Annahmen in der Planungsphase

    6. Stille Reserven
    Vorsichtige Planung der Linineneinheiten um nur positive Abweichungen zu haben

    7. Pläne passen nicht
    Zeitliche Verzögerung der Planung durch notwendige Diskussionphase

    8. Termineinhaltung
    Zeitliche Verzögerung von Teilplänen


    Ob das jetzt natürlich die Grenzen der Planung sind wag ich zu bezweifeln, aber einen Hinweis auf die gängige Literatur bei euch solltest du schon bringen, denn jeder Autor schreibt zwar vom Anderen ab, aber jeder hat wieder eigene Bezeichnungen, aber das kennst du ja sicherlich!

  • Toll Collect baut weiter Maut-Brücken

    • Strolch
    • 19. Februar 2004 um 20:56

    Naja, hoffen ist wohl das falsche Wort, sie haben ja das Recht auf Nachbesserung - von daher kann ja eine neue Ausschreibung = eine wirkliche Kündigung erst in zwei Monaten erfolgen.

    Was die Hinweise auf die SPD bzw. den Bundeskanzler angeht, als Zyniker muss ich sagen Kohl hat's genauso gemacht und lieber die Maut und 2cent Aufschlag pro Produk als ein % mehr MwSt!

  • Karneval?feiert ihr?

    • Strolch
    • 19. Februar 2004 um 20:50

    Ich kann Fasching nicht leiden!
    Punkt!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 16. Februar 2004 um 11:43

    Nach der negativen Willeserklärung der Eltern dürfte es so sein!

  • Ohne Studium promovieren ?

    • Strolch
    • 14. Februar 2004 um 11:30

    Auch wenn es von Akademikern nicht gerne gesehen wird, einen anglikanischen "Kirchen"-Doktor kann man für teuer (und auch nicht so teuer) Geld kriegen und ganz offizielle führen.

    Wir wollten meiner Mutter nämlich aus Spaß einen Titel (Baron) zum Geburtstag kaufen! - Finanziell auch für den kleineren Geldbeutel kein Problem - nur hat sie's rausgefunden und war zu tiefest entsetzt - daher kann ich zu Ablauf nix sagen, da wir es doch (Noch?) nicht gemacht haben!

    Aber ich glaube das geht jetzt in ne Richtung die der Fragesteller so nicht wollte!

  • Internet Apotheken

    • Strolch
    • 12. Februar 2004 um 21:00

    Bestellt noch nicht, da der Preis zwar etwas günstiger war, durch die Versandkosten aber letztentlich teurer als wenn ich kurz zur Apotheke laufe!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 10. Februar 2004 um 19:57

    Grundsätzlich ist es ein normaler Kauf- und Liefervertrag, von daher dürfte 433 BGB der Ausgangspunkt für die Argumentationskette sein, da hast du schon recht!

  • Klausurfall Recht I BGB AT

    • Strolch
    • 10. Februar 2004 um 14:30

    Also, bei T ist der Fall relativ klar, da er inderjährig und somit nur beschränkt Geschäftsfähig ist, gilt für ihn der Taschengeldparagraph §110 BGB

    Zitat

    § 110.
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


    Da die Rechtssprechung aber Geschäfte mit Wiederholungszahlungen, also Abos, extra ausschließt (nachzulesen in jedem BGB Kommentar), kann der Abovertrag nur mit Zustimung der Eltern wirksam werden und T's Unterschrift reicht dafür überhaupt nicht aus. Da die Eltern hier wohl nicht zugestimmt haben liegt kein wirksamer Vertrag vor und Zahlungen können auch nicht eingeklagt werden.

    So, jetzt zu einem anderen Thema, das ganze scheint wohl unter den Bereich der Haustürgeschäfte zu fallen.
    Die sind in §312 BGB geregelt (Link dazu: http://www.ratgeber-recht24.de/Haustuergescha…stuergeschaefte).

    Zitat

    § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
    (1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
    1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
    2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des
    Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
    3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich
    öffentllich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
    (2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
    (3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
    1. im Fall von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
    2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
    3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

    Alles anzeigen


    Somit gilt dann § 355 BGB

    Zitat

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    Um also aus dem Vertrag zu kommen, muss M innerhalb von 14 Tagen das Abo wiederrufen wenn er dies nicht tut, ist der Vertrag zustandegekommen und FTD hat auch die Möglichkeit die Zahlungen gerichtlich einzufordern.

    Das ist also mal meine Lösung

  • 1. toter durch neue gesundheitsreform

    • Strolch
    • 28. Januar 2004 um 17:56

    Die Frage ist ja nicht ob ich schonmal auf dem Sozialamt war (Antwort ist nein - aber das Arbeitsamt ist auch nicht besser oder die KfZ-Zulasungsstelle) ~ sondern warum er stundenlang Betteln geht und nicht zu der Behörde von der er seine Zuzahlungen ja bisher auch erstattet bekommen haben muss.

  • ZVS wird abgeschafft...

    • Strolch
    • 28. Januar 2004 um 09:50

    Ist ja die logische Konsequenz der Elite-Uni Diskussion ...

  • Ohne Studium promovieren ?

    • Strolch
    • 22. Januar 2004 um 17:23

    Ob es nach den Regeln ganz ohne geht weis ich nicht aber das folgende Sachverhalt sollte doch grundsätzlich einigen Aufschluß geben.
    Da ich an einer FH studiert habe und demzufolge Diplom Betriebswirt (FH) bis, hat mich das Thema promotion natürlich auch am Rande beschäftigt, einen meiner Kommilitonen jedoch mehr als nur dass. Es hat zahlreiche Universitäten und Professoren dort angeschrieben um sich nach der Möglichkeit einer Promotion zu erkundigen. Theoretisch ist das nämlich mit nem FH Diplom möglich. Die Antworten waren überall gleich, nämlich ein negativer Bescheid. Ein paar der angeschriebenen Professoren haben sich aber bemüht, ihm persönlich eine etwas detailiertere Antwort zu geben. Die Essenz dieser Telefonate war, dass die Hochschulen dadurch ihre Reputation als gefährdet ansehen und dementsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Teilweise werden Sonderprüfungen verlangt, die man einfach nicht bestehen kann, oder aber man wird zu einem "Ergänzungsstudium" gezwungen, das im Umfang einem normalen Studium fast gleichkommt.
    Ich nehme also mal an, selbst wenn du die Regel umgehen kannst, dürtest du also an dieser Hürde scheitern.

  • 1. toter durch neue gesundheitsreform

    • Strolch
    • 22. Januar 2004 um 08:57

    Ich kann Jens da nur zustimmen und seine Aussage erweitern,
    das ganze ist NICHT wegen der Gesundheitsreform passiert sondern ist allein Ausdruck der Dummheit der Menschen im Allgemeinen.

    In dem Vorliegenden Fall ist sie nur besonders groß ans Tageslicht getreten, denn mit Sicherheit gibt es andere Möglichkeiten. Und wenn der gute Mann wirklich Sozialhilfeempfänger gewesen ist, warum ist er dann nicht zum Sozialamt gegangen?

    Hier mal n Link:
    http://www.shortnews.de/shownews.cfm?id=497055

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