ZitatLeben Sie noch im Haushalt Ihrer Eltern und liegt Ihr Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind Ihre Rundfunkgeräte gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen dann nicht angemeldet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Geräte Ihrer Eltern angemeldet sind.
Tja das ist die Theorie, in der Praxis wird man trotzdem mit Mitteilungen bombadiert. Aber nachdem ich das Ding 3 mal mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger" zurückgeschickt habe, jedesmal mit der Aufforderung doch das Formular um einen entsprechenden Punkt zu ergänzen, was natürlich nie passiert ist, hab ich jetzt momentan erstmal ruhe. Mal sehen wie lange es geht!