Naja komm, bei VW lässt sich doch sehr sehr viel darüber schreiben. Immerhin existiert das VW-Gesetz noch immer, dass seit Jahren Zankapfel zwischen Deutschland und der EU ist.
Allein die darin enthaltenen (oder besser damit zementierten) Interessen Niedersachsens und des Bundes aufzudröseln dürfte doch ein paar Seiten füllen. Wobei hier natürlich die Interessen das Staates mit denen der Aktionäre verquikt werden, denn wie heist es so schön in §4
ZitatDie Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen sind berechtigt, je zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange ihnen Aktien der Gesellschaft gehören.
Dazu natürlich dann noch die "normalen" Interessengruppen, da kommt schon was zusammen. Wobei du hier natürlich noch zwischen Arbeitnehmern und Gewerkschaften difernzieren könntest, denn der Gewerkschaften ist bei Grußunternehmen wie VW natürlich auch zusätzlich noch immer an einer Signalwirkung gelegen.