Hallo ihr Lieben,
ich habe folgenden Fall: K und N sind im Streit. N betritt den Garten von K und zertrümmert den Gartenzwerg. K sieht dass Z die Tat mitbekommt. K geht zu Rechtsanwalt R und möchte N verklagen. R soll ihm Erfolgsaussichten erläutern. R meint, K wird sicherlich den Fall gewinnen. K verliert schließlich den Prozess, da N die Tat bestreitet und der Zeuge Z blind und taub ist. K ist verärgert über R und verlangt Schadensersatz. K möchte den Gebührenvorschuss zurück und den Wert von dem Gartenzwerg.
Hat K Ansprüche gegen R?
Da es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag/ Dienstvertrag handelt schuldet der Dienstverpflichtete nur die Tätigkeit als solche und keinen Erfolg. Also würde ich jetzt nein sagen, dass K keine Ansprüche gegen R hat. Sehe ich das richtig?
Oder hat R seine Pflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verletzt? Hätte er prüfen müssen, ob Zeuge Z aussagefähig ist?
Ich freue mich über eure Hilfe. Ich möchte im Moment nur wissen in welche Richtung es geht. Hat K Ansprüche oder nicht.
Vielen Dank.