die Bestellung von K von 2 Kisten Wein ist bei W eingegangen, der sie aber - gestört durch
Telefonate und andere Gespräche - nur als Bestellung von einer Kiste Wein wahrgenommen hat.
Er schreibt dem K, dass er die Bestellung dankend annehme und den Wein in den nächsten
Tagen ausliefern werde. Als bei K eine Weinkiste ankommt, mahnt dieser telefonisch die
bestellte zweite Kiste an; daraufhin erfährt er von W dessen Missverständnis, der ihm dazu
erklärt, dass er von diesem Wein keine weitere Kiste mehr vorrätig habe und auch nicht so
preisgünstig beschaffen könne, dass er an K zum Katalogpreis liefern könne. K besteht
dagegen auf seine Bestellung, worauf W erwidert, dass er seine Erklärung nicht gelten lasse
und insoweit auch anfechte. Hat K einen Anspruch auf Lieferung einer weiteren Kiste Wein?
Beiträge von Silvia22
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Danke für dieser link!
Aber für mich ist sehr schwer das alles auf deutsche sprache zu verstehen ich habe mir von bibliotek auch schon viele bücher geliehen aber ich kriege keine lösung für dieser fall.
wäre sehr sehr lieb wenn vielleicht mir jemand ein paar stichpunkte und paragraph schreiben konte! wäre ganz lieb
LG Silvi -
habe ein frage für recht hausarbeit. ich bin austauschstudentin von moskau und deutsche recht ist sehr schwer für mich vielleicht mir kann jemand helfen!
hier der fall:I.
Der Kunde (K) hat aufgrund eines Katalogs beim Weinhändler (W) zwei Kisten „Guter Tropfen, 1992" bestellt. 10 Tage später wird der Wein von einem Fahrer ausgeliefert, der
zwei Kisten „Guter Tropfen, 1991" abliefert. Der 17 jährige Sohn des K nimmt die Sendung
entgegen und quittiert den Empfang von zwei Kisten Wein. Abends öffnet der Vater - also K
- eine Flasche und die Familie freut sich über den guten Tropfen. Am nächsten Tag trifft die
Rechnung mit der Post ein. Da der Jahrgang 1991 eine erhebliche bessere Qualität als der von
1992 aufweist, ist die Rechnung entsprechend teurer als erwartet. Dabei fällt nun dem K das
Versehen um die Weinlieferung auf. Am liebsten würde er diesen besseren Wein gegen
Bezahlung nur des Preises für den bestellten Wein behalten, in jedem Fall aber ist er nicht
bereit, dafür den teureren Preis zu bezahlen. Und zwar auch nicht für die Flasche, die er im
Familienkreis getrunken hat. Die Interessen des W gehen genau in die andere Richtung; er
möchte den gelieferten Wein zum Preis so, wie in der Rechnung ausgewiesen, bezahlt haben.
Er fragt um Rat, welche Ansprüche ihm im Hinblick auf den gelieferten Wein gegen K
zustehen. Prüfen Sie diesbezüglich die Rechtslage!