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  3. Cassy2212

Beiträge von Cassy2212

  • INTR09N

    • Cassy2212
    • 25. Juni 2014 um 15:28

    Ja, ich mache den BiBU. Im August fahre ich zum Seminar nach Hamburg und im September die Prüfung Teil B. Und Du? Du kannst mir ja mal die Lösung vorab schicken. Komme aber erst morgen dazu, da ich heute noch 2 Steuererklärungen machen muss. Dir noch einen schönen Nachmittag.
    lpescht@yahoo.com

    LG Liane

  • INTR09N

    • Cassy2212
    • 23. Juni 2014 um 18:08

    Habe meine Einsendeaufgabe zurück. Die 187.500 USD sind richtig. Punktabzug gab es bei der letzten Aufgabe. Ich habe den JÜB um 20% gekürzt für die Vorzugsaktien. Das war falsch. Richtig wäre eine unverwässerter Gewinn je Aktie von 2,38 und verwässert 2,20.
    Ich versuche bis Donnerstag das Heft durchzuarbeiten, dann melde ich mich wieder.

    LG Liane

  • INTR09N

    • Cassy2212
    • 22. Juni 2014 um 20:20

    Ich habe die ganze Aufgabe geändert.
    JÜB 2.500.000 * 1,3 = 3.250.000 USD

    Erlöse: 140.000.000 / 2
    70.0000.000 * 1,25 + 70.000.000 * 1,20 = 171.500.000 USD
    Aufwendungen:
    137.500.000 / 2
    68.750.0000 *1,25 + 68.750.000 * 1,20 = 168.437.500 USD
    JÜB 3.062.500 USD - 3.250.000 = 187.500 sonstiges Periodenergebnis

    Bei allen anderen Positionen ergeben sich keine Umrechnungsdifferenzen

    Bei 2. JÜB 11.497.000, Gewinn je Aktie 2,87 also wie Du.

    Meine Arbeit ist weg. Wenn ich die Lösung habe, melde ich mich nochmal.

    LG Liane

  • INTR09N

    • Cassy2212
    • 22. Juni 2014 um 11:33

    bei 1. X1 4.888.000 und X2 8.144.000
    bei 3. sonstiges Periodenergebnis -7.437.500, hier ist die Differenz wahrscheinlich aus dem JÜB. Habe da auch noch keinen Plan.
    bei 4. unverwässert 2,16 und verwässer 2,00
    Ich werde heute die Aufgabe irgendwie wegschicken. Bei der Korrektur wird man ja den Fehler irgendwie erklärt bekommen. Beispiele könnten ja mehr gezeigt werden, oder?

    Einen schönen Tag noch.

    LG Liane

  • INTR09N

    • Cassy2212
    • 21. Juni 2014 um 12:44

    Hallo Harald,

    quäle mich auch gerade durch dieses Heft. Brauchst Du noch Hilfe?

    LG Liane

  • Umsetzung der Generalnorm

    • Cassy2212
    • 19. März 2014 um 10:40

    Hallo an alle Bilbu.

    Irgendwie stehe ich auf der Leitung. Ich finde hier keinen Ansatz und weiss ehrlich auch nicht was ich hier schreiben soll.
    Der JAhresabschluss von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften muss der in § 264 Abs. 2 HGB festgelegten Generalnorm entsprechen. Zeigen Sie bitte an je 2 Beispielen, wie das in der Bilanz nach § 266 HGB hinsichtlich
    a) der Vermögenslage (Aktiva)
    b) der KApitallage (Passiva)
    c) der Finanzanlage (Beziehung von Aktiva zu Passiva)

    sowie in der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB hinsichtlich
    d) der Ertragslage

    umgesetzt wird.

    Vieleicht hat jemand die Lösung meines Problems.

    Liane

  • Ort der Lieferung

    • Cassy2212
    • 6. April 2013 um 19:58

    Der Unternehmer H (Hamburg) verkauft Ware dem Unternehmer K in Kopenhagen. Weiterverkauf durch K an den Unternehmer O mit Sitz in Oslo. H lässt die Ware als Luftfracht von Hamburg an den Abnehmer seines Kunden direkt versenden.

    Die Lieferorte sind mit genauer §§-Angabe zu kennzeichnen.

    Hier komme ich nicht weiter. § 3c UStG, wo Versendung endet Oslo? Oder aber wo die Versendung beginnt in Hamburg nach § 3 Abs. 6 S.1 UStG? Vieleicht könnte mir jemand das mal näher bringen.

    Danke Cassy 2212

  • BuJa 5 0412 K12

    • Cassy2212
    • 22. Oktober 2012 um 19:41

    Ich schlaf noch mal drüber. Die Auflösung der Rücklage ist ja nicht relevant. Er hat ja bis zu 4 Jahre Zeit. Irgendwie finde ich die Aufgabe dämlich formuliert. Wenn ich mich für eine Lösung entschieden habe, melde ich mich nochmal. Bis dann.

    Cassy

  • BuJa 5 0412 K12

    • Cassy2212
    • 22. Oktober 2012 um 12:49

    Tja, 40 TEUR umbuchen auf sonstigen betrieblichen Ertrag. Hat mit privat nichts zu tun sondern stille Reserve, die als gewinnerhöhender Ertrag zu buchen ist. Reinvestition nach 6b EStG, Sonderregelung nach § 6b Abs. 10 EStG. EU können Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu 500 TEUR im Jahr der Veräußerung, - durch Bildung einer 6b Rücklahe in den folgenden 2 WJ auf die ANK von neu angeschafften Anteilen an KG oder abnutzbaren beweglichen WG, - durch Bildung 6b Rücklage in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren auf die ANK/HK von neu angeschafften hergestellten Gebäuden übertragen werden.
    Die Frage der Umsatzsteuer vom Notar ist mir ehrlich auch noch nicht so klar. Vieleicht hast Du jetzt noch ein Vorschlag.

    Cassy

  • BuJa 5 0412 K12

    • Cassy2212
    • 21. Oktober 2012 um 18:39

    Ich komme bei folgender Aufgabe nicht vorwärts.

    Karl Ahrens e.K. hält seit 10 Jahren Anteile an der A_AG, die er für 100 TEUR erworben und zutreffend als betriebliches Vermögen ausgewiesen hat. Weil die A_AG seit 4 Jahren nur Verluste erwirtschaftet und Ahrens demzufolge, keine Gewinne mehr erhalten hat, nahm er zum 31.12.X4 zutreffend in der Handels- und Steuerbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung von 20 TEUR vor.

    Im September X% machte der Alleingesellschafter der B-GmbH dem Ahrens das Angebot, die Anteile für 120 TEUR zu übernehmen. Nach der rechtswirksamen Übertragung und Überweisung des Betrages buchte Ahrens:
    per Bank 120 TEUR an Beteiligungen 80 TEUR
    Privateinalge 40 TEUR

    Den über den Buchwert hinausgehenden Betrag buchte Ahrens als Privateinlage, weil er der Ansicht war, dass er diesen Betrag nur wegen seiner guten persönlichen Beziehungen zum Alleingesellschafter der B-GmbH erhalten hat.

    Die für die Übertragung der Beteiligung angefallenen Notarkosten, die Ahrens vertragsgemäß zu tragen hatte, wurden nach ihrer Bezahlung im September X5 wie folgt gebucht:

    per Sonst. betriebl. Aufwand 1.200 €
    Vorsteuer 228 € an Bank 1.448 €

    Aufgaben:

    Stellungnahme zu Bilanzierung dem Grunde und dann der Höhe nach

    a) Beurteilen Sie den Sachverhalt gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen. Nehmen Sie die ggf. erforderlichen Korrekturbuchungen für das Jahr X5 in Form von Buchungssätzen vor.

    b) Nehmen Sie zur steuerlichen Behandlung unter Hinweis auf die zutreffenden Bestimmungen und unter Beachtung der angegebenen Zielsetzung Stellung (stets eine die ertragsteuer minimierende Bilanzpolitik; Wahlrechte sind ausschließlich unter diesen Gesichtspunkt auszunutzen).
    Geben Sie auch die Höhe des ggf. zu führenden steuerlichen Rücklagepostens und die Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn des Jahres X5 an. (formale Maßnahmen des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG werden ergriffen)

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