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Beiträge von Diana U-F

  • Einsendeaufgaben

    • Diana U-F
    • 14. Januar 2012 um 12:08

    Hallo Rosa,

    Hier meine Antworten, war alles Richtig:D

    9. Der ledige Angestellte A war im Kalenderjahr 2008 rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und bezog einen Arbeitslohn von 20.000,00 €. Wie hoch ist die ungekürzte Vorsorgepauschale des Angestellten A nach § 10 EStG für das Kalenderjahr 2008?

    Berechnung:

    1. Teilbetrag:

    11 % von 20.0000,00 € = 2.200,00 €, höchstens 1.500,00 €

    2. Teilbetrag:
    19,9 % von 20.000,00 € = 3.980,00 €
    davon 50 % = 1.990,00 €
    davon in 2008: 32 % = 637,00 €
    Vorsorgepauschale gesamt 2.137,00 €√

    Die ungekürzte Vorsorgepauschale Beträgt 2.137,00 €.

    Die ungekürzte Vorsorge Pauschale errechnet sich auf Grundlage des Arbeitnehmerlohnes und besteht aus zwei Teilbeträgen, und zwar:

    - 1 Teilbetrag: 11 % des Arbeitslohnes, höchstens 1.500,00 € (§ 10 c Abs. 2 Nr. 2 EStG)
    - 2 Teilbetrag: dem Betrag bezogen auf den Arbeitslohn 50 % des Beitrages zu der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 19,9 % des Arbeitslohnes. Hiervon sind bei der Berechnung der Vorsorgepauschale aber im Kalenderjahr 2005 nur 20 % anzusetzen. In den folgenden Kalenderjahren steigt der Prozentsatz um 4 % an (§ 10 c Abs. 2 Satz 4 EStG). Im Kalenderjahr 2008 beträgt er somit 32 %.


    10. Der ledige Beamte B erzielte im Jahr 2008 einen Arbeitslohn von 35.000,00 €. Wie hoch ist die gekürzte Vorsorgepauschale nach § 10 c Abs. 3 des Beamten B im Jahr 2008?

    Die gekürzte Vorsorgepauschale beträgt nach § 10 c Abs. 3 EStG 11 % von 35.000,00 € = 3.850,00 €, höchstens 1.500 ,00 €.

    Die gekürzte Vorsorgepauschale beträgt 1.500,00 €.√

    Die gekürzte Vorsorgepauschale steht den Arbeitnehmern zu, die während des ganzen oder eines Teils des Jahres in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig waren (z. B. Beamte, Richter), oder Versorgungsbezüge erhalten haben, also z. B. Beamtenpensionären (§ 10 c Abs. 3 EStG).

    11. Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2008 einen Bruttoarbeitslohn von 51.000,00 € erzielt. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragten die Zusammenveranlagung. Er zahlte 16.000,00 € in eine private Leibrentenversicherung ein (hier handelt es sich unstreitig um eine Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. I Nr. 2 b EStG). Stellen Sie die Höchstbetragsberechnung i. S. d. § 10 Abs. 3 EStG dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?

    Lösung:

    Altersvorsorgeaufwendungen 16.000,00 €
    Der Höchstbetrag ermittelt sich wie folgt:

    Höchstbetrag 40.000,00 €
    Kürzung um 19,9 % von 51.000,00 € 10.149,00 €
    Gekürzter Höchstbetrag 29.851,00 €

    Somit sind 16.000,00 € als Altersvorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Hiervon sind wie auch bei der Berechnung für Arbeitgeber, Angestellte und Freiberufler 66 % anzusetzen = 10.560,00 €. Es sind somit 10.650,00 € als Sonderausgaben abzugfähig.

    Abzugsfähige Sonderausgabe i. H. v. 10.650,00 €.√


    Hoffe das Hilft Dir !!!!

    Gruss Diana

  • Einsendeaufgaben

    • Diana U-F
    • 12. Januar 2012 um 12:25

    Hallo Rosella,
    brauchst du noch Hilfe???
    Hab STW01 gerade eingereicht und warte aber noch auf die Bewertung.
    Gruss Diana

  • Brs02 f

    • Diana U-F
    • 23. November 2011 um 14:55

    C. Ermittlung des Reinvermögens

    Summe des Vermögens 768.290,12 €
    - Summe der Schulden 313.476,38 €

    Summe des Reinvermögens (Eigenkapital) 454.813,74 €


    Das habe ich raus aber ob es richtig ist Keinen Ahnung :)

  • KSB05, Kaufmännisches Rechnen, Statistik, Berichtswesen

    • Diana U-F
    • 25. Oktober 2011 um 18:29

    Benötige Hilfe !!! Aufgabe 2 verstehe ich nicht ;(

    2.Mit welchen Arten von Zahlen wird in der Statistik gearbeitet?
    Kennzeichnen Sie kurz das Wesen dieser Zahlen

    1) Die absolute oder Ursprungszahl
    → kennzeichnet einen Sachverhalt bzw. einen Zustand ohne weiteren Kometar (sie
    spricht für sich alleine)
    → Vermittelt eine genaue Vorstellung von der wirklichen Größenordnung
    → jede Zahl bzw. Zahlengruppe gilt als absoluten oder Ursprungszahl
    → treten sie in einer Häufung auf werden sie leicht unübersichtlich

    Ist das richtig???? Was beutet das Wesen einer Zahl ???? Bin echt überfragt .....

    Danke für die Hilfe

  • Einsedeaufgabe FIN01 Aufgabe 2a

    • Diana U-F
    • 24. März 2011 um 09:51

    Moin,

    schau Dir doch mal Seite 12 an, dort ist eine Bewegungsbilanz abgebildet!!!! Einfach abschreiben und die Werte aus der Aufgabe einsetzen: Ist eigendlich ganz einfach, fals du nicht weiter kommst sende mir deine Aufgabe und ich schau wo der Fehler liegt.

    LG diana

  • Esa fin01

    • Diana U-F
    • 22. März 2011 um 18:11

    Hallo Luckygril,

    kannst du mir bitte erklären aus welchem Grund mann die Vertriebskosten für 60 Tage ansetzt??? Kann mir denken das es sich aus 40 Tage Kundenziel und 20 Tage Lagerung fertigungserzeugnisse handelt....??..
    Aber was bedeutet der Satz???
    Beachten Sie, dass die Vertriebskosten als Sondereinzelkosten des Vertriebes anzusehen sind.

    Danke sagt Diana

  • Hilfe zu Power Point 2007

    • Diana U-F
    • 22. März 2011 um 11:53

    Hallo Christian,

    die Gliederungsansicht findes du, auf einer Registrierkarte am linken Rand des PowerPoint-Fensters (zweite Registrierkarte im Bereich der Folienübersicht).

    viel erfolg noch..
    Lg Diana

  • BUF02-XX-A28 Frage 7

    • Diana U-F
    • 18. März 2011 um 13:21

    Hallo Peggy,

    bin bei der HAF. Danke für deine Antwort, Nachlässe Kunden hatte ich auch wie du, hab blos beim einstellen mal wieder nicht so geklappt.

    Gruss Diana

  • FIN01/FIN01-XX2-K19 Frage 4a

    • Diana U-F
    • 18. März 2011 um 11:35

    Hallo Pennywise,

    schau doch in den ersten beitrag und nehm nur den Gewinn raus dann solltest du auf das Ergebniss kommen...

    Gruß

  • BUF02-XX-A28 Frage 7

    • Diana U-F
    • 18. März 2011 um 10:53

    Hallo erstmal....

    steh mal wieder im Wald:mad:!!!
    Hier zur Frage:

    Ordnen Sie bitte nachfolgende aufgeführten Konten zu, und zwar, ob es sich um ein Aktivkonto, ein Aufwandskonto, ein Ertragskonto, ein Unterkonto des Warenverkaufskontos oder ein Unterkonto des Wareneinkaufskonto handelt:

    gewährte Boni = Unterkonto des Warenverkaufskonto
    erhaltene Skonti = Unterkonto des Wareneinkaufskonto
    Bestandsveränderungen = Unterkonto des Wareneinkaufskonto
    Wareneinkauf = Aufwandskonto Warenverkauf = Ertragskonto
    Warenbestand = Aktivkonto
    Nachlässe gegenüber Kunden = Unterkonto des Warenverkaufskonto

    Jetzt die große Frage richtig oder falsch????

    Wenn jemand BUF02 schon fertig hat würde ich mich freuen wenn man die Ergebnisse mal vergleichen könnte. Ich bin jetzt fertig ;)

    Danke sagt Diana:cheerleader:

  • FIN01/FIN01-XX2-K19 Frage 4a

    • Diana U-F
    • 17. März 2011 um 13:34

    Ich Danke Dir!!!!

  • FIN01/FIN01-XX2-K19 Frage 4a

    • Diana U-F
    • 14. März 2011 um 13:11

    Ein Industriebetrieb will mittels kurzfristiger Finanzplanung die Aufnahme eines neuen Produktes in das Sortiment überprüfen. Die fertigung wird im Januar begommen. Es wird damit gerechnet, dass alle Fertigerzeugnisse kontinuierlich abgesetzt werden können. Folgende Informationen für die Finanzplanung sind bekannt:

    Für Fertigungsmaterial fallen 30.000,- € pro Monat, für Fertigungslöhne 70.000,- € pro Monat an, Gewinn 20.000,- € pro Monat, Zahlungsziel der Lieferer 1 Monat, Zahlungsziel für Kunden 2 Monate.

    Mit dem Eingang der Ende Dez. vorhandenen Forderungen kann wie folgt gerechnet werden:
    Jan. 100.000,- €, Feb. 300.000,- €, März 200.000,- €

    Die vorhandenen Verbindlichkeiten sind wie folgt fällig:
    Jan. 200.000,- €, Feb. 600.000,- €, März 500.000,- €

    Der vorhandene Bestand an alten Fertigungserzeugnissen von 240.000,- kann im Jan. und Feb. je zur Hälfte gegen sofortige Kasse abgesetzt werden.

    Das Bankguthaben zu Beginn Jan. beträgt 150.00,-

    a) Stellen Sie einen Kurzfristigen Finanzplan für die Zeit Jan. bis April auf.


    Meine Lösung:

    Kurzfristiger Finanzplan
    Zahlingsmittelanfangsbestand per Jan. 150.000,00 Feb. 100.000,00 März -180.000,00 April -480.000,00

    Einzahlungen:
    vorhandenen Forderungen Jan. 100.000,00 Feb. 300.000,00 März 200.000,00
    vorhandenen Bestand Jan. 120.000,00 Feb. 120.000,00
    Verkaufserlöse März 120.000,00 April 120.000,00

    Auszahlungen:
    Fertigungsmaterial Feb. -30.000,00 März-30.000,00 April -30.000,00
    Fertigungslöhne Jan. -70.000,00 Feb . -70.000,00 März-70.000,00 April -70.000,00
    Verbindlichkeiten Jan.-200.000,00 Feb. -600.000,00 März -500.000,00
    Gewinn März -20.000,00 April-20.000,00

    Unter-/Überdeckung Jan. 100.000,00 Feb. -180.000,00 März -480.000,00 April -480.000,00



    würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte ob das so richtig ist ????

    Danke

  • WOGO4 MS Word 2007 (Frage 18)

    • Diana U-F
    • 6. November 2010 um 16:20

    18.) Beim Seriendruck erzeugt der Adressblock ein unbefriedigendes Ergebnis. wie gehen sie vor um dennoch eine brauchbare Adresse in das Dokument einzufügen?

    Antwort:
    In dem ich die Seriendruckfelder einzeln einfüge.Dazu gehe ich im Reister/Sendungen auf Seriendruckfeld einfügen und setze die benötigten Felder in das Dokument ein.:confused:

    Würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte ob dies so richtig ist!!!!!!
    Danke im vorraus...

  • Warenbestände

    • Diana U-F
    • 16. Juli 2009 um 18:56

    Hallo zusammen,:confused:
    bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.
    Folgende Frage:
    Auf meinen Konto S Warenbestände H
    EBK 90.000,- SBK 92.900.-
    W.veränd. 2.900,-
    92.900,- 92.900,-

    S Warenbestandsveränderungen H
    GvV 2.900,- Warenbest.2.900,-

    auf den GuV Konto würde ich das dann im Haben buchen.
    Geht es überhaupt so ??? EBK Und SBK sind mir vorgegeben und ich soll es buchen.

    Danke euch in voraus für eure Hilfe.

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