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Beiträge von maria1

  • Pew02 - esa 5

    • maria1
    • 23. Juni 2009 um 08:59

    Hallo Uschi,

    ich habe damals folgendes zu PEW02 Aufgabe 5.) geschrieben u hatte volle Punktzahl:

    Gesetzliche betriebliche Sozialleistungen

    Dazu zählen die Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Versicherungsbeiträge gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hinzu kommen Leistungen aufgrund des Mutterschutzes und die Bezahlung von Feiertagen sowie sonstigen Ausfallzeiten.

    Tarifliche betriebliche Sozialleistungen

    In diesem Unternehmen betrifft dies Hauptsächlich Regelungen über Urlaubslänge und Urlaubsgeld
    Freiwillige betriebliche Sozialleistungen

    Eine wichtige freiwillige Sozialleistung ist die betriebliche Altersversorgung ( im Rentenalter erhält man eine Betriebsrente), eine weitere Form von betrieblichen Sozialleistungen in diesem Unternehmen, ist die Vermögensbildung, z. B. in Form von Belegschaftsaktien. Durch die Aktienpakete entsteht natürlich für den Mitarbeiter ein Anreizt die Firma weiter zum Erfolg zu führen, damit die Aktien steigen.
    Weitere Sozialleistungen sind, Belegschaftsverpflegungen in Form von Kantinen, die Nutzung freier Parkplätze, Weiterbildungsmaßnahmen, Gesundheitsförderung u.s.w
    Die Sozialleistungen haben insbesondere die Funktion, gute Leistungen zu belohnen, die Bindung an das Unternehmen zu stärken und das Betriebsklima zu verbessern. Gleichzeitig unterstützen sie das Personalmarketing. Aus sozialer Sicht dienen sie der Für- und Vorsorge. Zudem sind sie ein Instrument zur Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbeziehungen.
    Die Sozialleistungen umfassen präventiven Gesundheitsvorsorge, den Arbeitsschutz und die Fort- und Weiterbildung , um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch eine stabile Belegschaft zu sichern. Weiterer Zweck ist der Ausgleich sozialer Nachteile, der aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehen kann, sowie die Sicherung der Existenz des Personals, wenn dies nicht alleine durch den Leistungslohn erreicht werden kann.
    Den Zweck der betrieblichen Sozialleistungen fasst Reichwein in einer Liste von sieben Motiven zusammen. Hierzu zählen das Motiv

    • der Für- und Vorsorge für die Mitarbeiter
    • deren Disziplinierung und Erziehung,
    • die Erhaltung und Steigerung ihrer Arbeitsleistung,
    • die Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb
    • und die Verbesserung der Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Führungskräften.


    Ich hoffe, ich konnte dir helfen :D

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