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Beiträge von chocobonn

  • Brauche Hilfe - Ärger mit der sgd - PWI01 und PWI02

    • chocobonn
    • 5. Juni 2010 um 10:40

    Das würde mich auch mal interessieren!

  • Hilfe zur Einsendeaufgabe KRE02Ü

    • chocobonn
    • 22. März 2010 um 09:24

    Wo kommst Du denn nicht weiter?!

  • STW01 N Aufgabe 3

    • chocobonn
    • 8. Februar 2010 um 15:03

    Klar und vielleicht hilft es ja jemanden anderen, wenn er bei der Abschreibung nicht weiterkommen wird.

  • STW01 N Aufgabe 3

    • chocobonn
    • 8. Februar 2010 um 11:29

    Ähm? Ich habe doch extra der Frage geschrieben, weil es ja mehrere Versionen dieser Einsendungsaufgaben gibt. Leider hilft mir Deine Abschreibungstabelle bei meiner Einkommensteuererklärung-Änderung nach §172 oder §173 AO nicht.

  • STW01 N Aufgabe 3

    • chocobonn
    • 1. Februar 2010 um 11:18

    Wäre schön, wenn mir einer helfen könnte. Vor Klärung meiner Frage mag ich die Klausur nicht abschicken, weil es mir halt wirklich seltsam vorkommt.

  • STW01 N Aufgabe 3

    • chocobonn
    • 30. Januar 2010 um 22:39

    Hallo zusammen,

    mein Lernheftcode ist STW01N-XX6-A23 und ich komme bei Aufgabe 3 nicht weiter.

    Dort wird gefragt, ob Einkommensteuerbescheide entweder nach §173 AO bzw. nach § 172 AO zu ändern sind.

    Im ersten Fall gibt der Steuerpflichtige 10.000 Euro Betriebseinnahmen nicht an bei der Steuererklärung von 2008, die er am 02.07.2009 zur Post bringt. Am 10.10.2009 geht beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, dass er seine Steuer eben zu niedrig angegeben hat. Kann nach § 173 AO dies geändert werden?

    Im zweiten Fall gibt er 600 Euro Mieteinnahmen nicht an. Der Finanzbeamte macht Urlaub und kriegt nicht mit, dass während seines Urlaubs eine Kontrollmitteilung eingeht, so dass er nach seinem Urlaub den Einkommensteuerbescheid ohne diese Mieteinnahmen bekannt gibt. Die Rechtsbehelfsfrist läuft ab und der Finanzbeamte merkt seinen Fehler. Kann er nach § 172 AO bzw. § 173 AO dies ändern?

    Zum ersten Fall lautet meine Antwort:

    Gemäß § 173 AO ist der Steuerbescheid zum Nachteil des Steuerpflichtigen aufzuheben bzw. zu ändern, da Tatsache bzw. Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.

    Zum zweiten Fall lautet meine Antwort:

    Nach § 173 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn Tatsachen bzw. Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.

    Nach § 172 AO ist eine Änderung nicht möglich, es sei denn, der steuerpflichtige B. beantragt dies oder stimmt einer Änderung zu, da die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist und sich dadurch für B. ein Nachteil ergeben würde.

    Aber irgendwie kann das doch nicht sein, dass ich zweimal dieselbe Antwort schreiben soll. Kann mir irgendjemand von euch da weiterhelfen? Mir kommt es auch so vor, als wenn es überhaupt nicht richtig in dem Lernheft erklärt wird.

  • Hilfe zur Einsendeaufgabe KRE02Ü

    • chocobonn
    • 14. Januar 2010 um 18:37

    Ich komme schon bei den Sozialkosten der verschiedenen Gehälter nicht weiter. Wie sind sie zu verteilen?!

  • Hilfe zur Einsendeaufgabe KRE02Ü

    • chocobonn
    • 13. Januar 2010 um 14:58

    Und auch ich bin eine von vielen, die hier Hilfe braucht...seit Anfang Dezember bin ich nun dran. Irgendwie weiß ich gar nicht, wie ich das alles schaffen soll. Mag mir jemand helfen? choco4883@yahoo.de

  • Hilfe zu den Aufgaben zu BUF 01 und 02

    • chocobonn
    • 16. Oktober 2009 um 16:03

    Kann mir einer von Euch bei BUF02-XX4-K26 helfen? Ich raste so langsam aber sicher aus deswegen!

  1. admin Lv. 1 95 XP
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  3. Dieter Lv. 1 20 XP
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