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Beiträge von nikoklaus

  • STW02 Aufgaben

    • nikoklaus
    • 18. Dezember 2008 um 13:20

    Hallo Heike,
    wenn Du schon mal da bist :-))
    würde ich dich gerne zu STW01N noch etwas fragen.
    Hast Du die Aufgaben schon gemacht???? Hänge da auch ein bißchen an Frage 4 und 5!
    Kannst mir da vielleicht auch helfen???

    Ganz liebe Grüße
    Klaus

  • STW02 Aufgaben

    • nikoklaus
    • 18. Dezember 2008 um 13:14

    vielen herzlichen Dank für dein Angebot.
    Wäre dir sehr dankbar. Bin leider kein Steuerexperte, finde das Thema so trocken.

    Gruß
    Klaus

  • STW02 Aufgaben

    • nikoklaus
    • 17. Dezember 2008 um 20:45
    Zitat von WSH

    Danke für den Tip, werd ich doch gleich befolgen...
    2.)
    A liefert am 16.06.2002 Holz im Wert von 5.000 € zzgl. 800 € USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01.07.2002 wird am 03.07. von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.
    B fertigt eine Küche und liefert am 30.08. 2002 die Küche für 10.000 € zzgl. USt an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung vom 05.09. wegen finanzieller Probleme erst am 15.11..
    C verkauft die Küche am 18.09.2002 an den Einzelhändler D für 12.000 € zzgl. USt. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20.09. per Lastschrifteinzug gezahlt.
    D veräußert mit Kaufvertrag vom 05.01.2003 die Küche an den Endverbraucher E. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich 8.000 € brutto. Die Lieferung und Montage der Küche erfolgt am 01.02.. Die Rechnung vom 31.01.2003 wird am 01.02.2003 bezahlt.
    Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab. Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Unternehmer welche USt bzw. Vorsteuer anzumelden und abzuführen haben.

    3.)
    Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandanten in Paris führte er Anfang Januar 2003 am dortigen Gericht eine privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozesses (er ging verloren) stellte Z am 01.02.2003 folgende Rechnung an seinen Mandanten: „Für meine Bemühungen in dem Schadenersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000 € zu berechnen“. Anfang März schickte der Mandant einen Scheck über den Rechnungsbetrag.
    a.)Welche Leistungen erbringt der RA?
    b.)Ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig?
    c.)Wenn ja, wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?


    4.)
    a.) Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn i.H.v. 100.000 €. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:
    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt, dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € waren 75.000 € angemessen.
    Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 €, ortsüblich wären 30.000 € Miete.
    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ 2002 eine steuerfreie Investitionszulage von 40.000 €.
    Die GmbH hat für das KJ 2002 15.000 € Körperschaftssteuer-Vorauszahlung geleistet. Am Jahresende wurde noch Körperschaftssteuer-Rückstellung von 20.000 gebildet.
    Wie hoch ist die für das KJ 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer? Der Soli ist dabei außer Acht zu lassen.
    b.) Im KJ 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix i.H.v. 70.000 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt bei der Ausschüttung zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an? Unterstellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Alles anzeigen


    Hallo Sabine,
    ich stehe vor dem gleichen Problem.
    Hat man dir damls helfen können. Wäre schön wenn du mir helfen könntest!

    Gruß
    Klaus

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