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Beiträge von Ivon

  • Umsatzsteuer SubS07BN

    • Ivon
    • 18. März 2009 um 19:17

    Hi Luckygirl,
    danke du hast mir echt geholfen

    Lg

  • Umsatzsteuer SubS07BN

    • Ivon
    • 16. März 2009 um 21:18

    Benötige hier dringend Hilfe :aua: Weiß leider nicht wie ich bei dieser Aufgabe anfangen soll :confused:

    1.Der Hamburger Groß- und Außenhändler G mit Sitz in der Hamburger Innenstadt erwirbt Gegenstände von dem Hersteller K in Köln. Diese Ware verkauft G dem Unternehmer R in Rom. Wegen der Eilbedürftigkeit der Vertragserfüllung versendet der Kölner Hersteller die Ware direkt von seinem Werk an den letzten Abnehmer, die Firma R in Rom.

    Die Lösungen sollen unter genauer Angaben der entscheidenden Rechtsvorschriften des UStG angegeben werden. Enthält der Fall mehrere Umsätze/Erwerbe, sind alle Vorgänge zu beurteilen auch mit entsprechender Anwendung des UStG für Umsätze in den Mitgliedstaaten.

    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar

    Ivon

  • Reihengeschäft innerhalb der EU

    • Ivon
    • 14. November 2008 um 15:26

    Hallo,
    ich hab hier eine Aufgabe und komme nicht so recht weiter, hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ein Unternehmer mit Sitz Dresden verkauft seine Erzeugnisse einem Abnehmer in Polen, die dieser einem Abnehmer in Moskau weiterverkauft. Üblicherweise versendet das Unternehmen in Dresden die Ware direkt nach Moskau. Wie aber muss der Transport in einem Reihengeschäft verlaufen, damit beide Umsätze in Deutschland steuerbar sind?

    zur zeit meine Lösung:
    -es liegt ein Reihengeschäft gem.§ 3.Abs.6 Satz 5 UStG
    -lieferort ist gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Dresden, lieferung ist steuerbar
    -Polen befördert die Erzeugnisse weiter nach Moskau, es liegt eine Ausfuhrlieferung gem. § 6 UStG vor und nach § 4 Nr.1 Buchstabe a UStG stuerfrei ist :confused:

    für jede hilfe bin ich sehr dankbar

  • Umsatzsteuer

    • Ivon
    • 12. November 2008 um 12:32

    ich sitze seit tagen an dieser Aufgabe, kann mir jemand helfen?:confused:

    Ein Hamburger Importeur bezog Teppiche aus Fernost. Diese Ware gelangte auf dem Wasserwege in den Hamburger Freihafen. Dort wurde sie in einem Lagerhaus eingelagert. Der Importeur verkaufte die Teppiche einem Einrichtungshaus mit Sitz Hannover. Der Kaufvertrag wurde im Inlandsbüro der Importfirma geschlossen. Zugleich wurde dem Chef des Einrichtungshauses gegen Empfang eines Schecks die Verfügungsmacht an den Teppichen in der Weise verschafft, dass ihm der indossierte Lagerschein überreicht wurde.

    für jede hilfe bin ich sehr dankbar

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