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Beiträge von groffzilla

  • Bedeutung von HGB § 122 Entnahmen

    • groffzilla
    • 17. Februar 2008 um 19:32

    vielen Dank für eure Antworten! :)

    LG

  • Bedeutung von HGB § 122 Entnahmen

    • groffzilla
    • 16. Februar 2008 um 22:59

    Hallo.
    ich habe da ein Problem und verstehe nicht

    "Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrag von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung seines den bezeichneten Betrag übersteigenden Anteils am Gewinn des letzten Jahres zu verlangen."

    das was ich unterstrichen habe und fett gedruckt ist, verstehe ich nicht.

    Wäre nett, wenn jemand mir helfen könnte.

    LG

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