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Beiträge von Das Jojo

  • Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

    • Das Jojo
    • 28. Juli 2009 um 21:08

    Einen Versuch wage ich noch. Folgende Angaben habe ich noch, wobei die Beträge unwichtig sind.

    Prognostizierte Umsatzerlöse zum 31.12.2008
    Umsätze
    Prognostizierte Höhe der Aufwendungen zum 31.12.2008
    Personaleinzelkosten
    Materialeinzelkosten
    Forschung und Entwicklung
    Verwaltungskosten
    Vertriebskosten
    Sonstiger Aufwand (inkl. Aufwand für Leasingraten)

    Die Frage lautete, wenn diese Aufwendungen bereits bekannt sind, welche Aufwendungen können dann noch zusätzlich aus den oben genannten Bilanzpositionen abgeleitet werden?

    Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee :confused::confused::confused:

    Bin für jede Anregung dankbar.

    Grüße

  • Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

    • Das Jojo
    • 27. Juli 2009 um 22:17

    Also im Grunde kann ich tatsächlich (um weiter zu rechnen) nichts ableiten, da ich keine Prozente oder genaue Zahlen habe -.-

    Danke dir trotzdem für die Antworten

  • Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

    • Das Jojo
    • 27. Juli 2009 um 21:47

    Also es geht nur um die oben angegebenen Positionen, ob man daraus noch andere Aufwendungen ableiten kann.

    Ich sehe irgendwie keine....:confused:

  • Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

    • Das Jojo
    • 27. Juli 2009 um 20:31

    Hat keiner einen Tipp?:( Bin schon am Verzweifeln -.-

  • Optimale Bestellmenge

    • Das Jojo
    • 26. Juli 2009 um 21:46

    hätte ja sein können, dass C einmal mit z.b. 50% wurde, dann bliebe es bei 200. und dass C mit 0,5 angegeben wurde, dann wären es statt 200 halt 2.

    ähm verstehst was ich meine?

  • Optimale Bestellmenge

    • Das Jojo
    • 26. Juli 2009 um 21:23

    wurrden die bestandshaltungskosten einmal in prozent und einmal nicht in prozent angegeben?

  • Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

    • Das Jojo
    • 26. Juli 2009 um 17:30

    Hallo,

    ich hab folgendes Problem. Hier sollen weitere Aufwandsarten aus den aufgeführten Positionen abgeleitet werden. Außer den Abschreibungen und den Rückstellungen fiel mir nichts weiter zu ein. Seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder gibt es nur die beiden? :confused:

    Die untenstehende Aufgabe ist nur ein Auszug.

    Anlagevermögen 4,4 Mio. € (0,8 Mio. € Grundstücke und 3,6
    Mio. € Maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung;
    das Betriebsgebäude wird geleast)
    Die Positionen im Anlagevermögen sind alle zum 1.1.2008 angeschafft
    worden und werden über sechs Jahre abgeschrieben.

    prognostiziert zum 31.12.2008 folgende Vermögenswerte

    Rohmaterial 0,6 Mio. €,
    Halbfertigfabrikate 0,9 Mio. €
    0,12 Mio. € Fertigprodukte,
    Forderungen gegenüber Kunden 0,85 Mio. €,
    Kasse und Bankguthaben 0,4 Mio. €
    kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere 0,5 Mio. € (mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten)

    Gewinnrücklagen 0,47 Mio. €
    fremdfinanzierten Rückstellungen 0,9 Mio. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4,75 Mio. €
    wovon 3,0 Mio. € kurzfristig sind

    Die Summe der Einzelkosten entspricht den Herstellkosten.
    Das gezeichnete Kapital (= Grundkapital aus dem Börsengang) ist durch die Erstellung einer Bilanz ableitbar.
    Die Höhe des Rohmaterials, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist
    aufgrund von unternehmensindividuellen Fertigungsprozessen zum Ende
    eines jeden Jahres identisch.

    Welche Aufwandsarten können durch obige Bilanzpositionen zusätzlich
    noch abgeleitet und errechnet werden?
    (keine spekulativen Aufwandsarten, wie außerordentliche Aufwendungen, usw. angeben!)

    Hat jemand eine Idee? Ich sitze schon seit einigen Tagen darüber und komme auf kein Ergebnis.

  • Aufwand und Verbindlichkeiten

    • Das Jojo
    • 26. Juli 2009 um 13:54

    Dannke für die Antwort.

    :)

    lg

  • Aufwand und Verbindlichkeiten

    • Das Jojo
    • 25. Juli 2009 um 19:14

    Hallo,

    hab mal ne Frage. Können kurzfristige/langfristige Verbindlichkeiten auch als Aufwand gesehen werden? Irgendwie komm ich grad nicht weiter. Mein kopf will grad nicht mehr :confused:

  • Errechnung von LST-Freibeträgen

    • Das Jojo
    • 24. September 2007 um 18:01

    Halli hallo,

    ich steh gerade voll auf´m Schlauch wie man so schön sagt. :confused: Nur als Verständnisfrage...Freibeträge errechnen sich doch aus den abzugsfähigen Beträgen oder? So habe ich es jedenfalls verstanden.

    ...zum Beispiel wenn jemand hohe Sonderausgaben hat und sich daraufhin einen Freibetrag in seine LST-Karte eintragen lassen will...Es ergibt sich ja ein abzugsfähiger Betrag...nehme ich diesen Betrag zur Berechnung eines Freibetrages?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    LG:)

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