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Beiträge von fisch279

  • Einsendeaufgabe zu STW02 (1.Aufgabe)

    • fisch279
    • 1. August 2007 um 21:18

    Hallo Kati,

    vielen Dank... Dieses Ergebniss habe ich nun auch raus. Irgendwie war das nicht mein Tag.

    Viele Grüße

  • Einsendeaufgabe zu STW02 (1.Aufgabe)

    • fisch279
    • 8. Juli 2007 um 21:48

    Hallo,

    ich bin fast am verzweifeln bei der 1.Aufgabe.

    Hier die Aufgabe :

    Die Firma Tüchtig, ein Einzelunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002 folgende Angaben.

    a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 100.000 €

    b) Die Schulden bei der Mainzer Volksbank beliefen sich im Jahr 2002
    durchschnittlich 100.000 €, wovon 50.000 € auf ein Darlehn mit einem
    Zinsatz von 8% und 50.000 € auf ein Bankdarlehn mit 12% entfallen.

    c) Für einen Bertrag von 20.000 € wurde ein Lagerplatz angemietet. Es
    handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes.

    d) Außerdem wurden Produktionsmaschinen für einen Betrag von 40.000 €
    von einem Privatmann angemietet.

    e) Da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKW`s für jeweils 10.000 €
    an einen andern Unternehmer vermietet.

    f) Zum 31.12.1996 wurde für das Grundstück, auf dem sich der
    Gewerbebetrieb befindet, letztmals ein Einheitswert festgestellt. Dieser
    betrug umgerechnet 150.000 €

    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2002 unter Anwendung eines Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Mainz von 440%.

    Ich habe schon ein Ergebniss, aber irgendwie habe ich das Gefühl das es falsch ist.

    Hier ist meine Lösung :

    Ermittlung des Gewerbeertrages

    gem. §8 Nr. 1 werden 50% der Zinsen zum Gewinn wieder hinzugerechnet

    50% von 12.000 € = + 6.000 € 106.000 €


    gem. §8 Nr. 7 werden 50% der Miet- und Pachtzinsen hinzugerechnet, außer wenn die Miet- oder Pachtzinsen beim Eigentümer der Gewerbesteuer unterliegen. Bei c) also nicht aber bei d) !!!

    50% von 40.000 € = + 20.000 € 126.000 €


    gem. §9 Nr. 1 wird der Gewinn um 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögens gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Maßgebend ist der letzte festgestellt Einheitswert, der mit 140% anzusetzen ist.

    140% von 150.000 € = 210.000 €
    1,2% von 210.000 € = - 2.520 € 123.480 €

    Abrundung 123.400 €
    abzgl. Freibetrag 24.500 €
    verbleiben 98.980 €

    Der Steuermessbetrag ist wie folgt zu ermitteln :


    für die ersten 12.000 € 1% = 120,00 €
    für die weiteren 12.000 € 2% = 240,00 €
    für die weiteren 12.000 € 3% = 360,00 €
    für die weiteren 12.000 € 4% = 480,00 €
    für den Rest 50.980 € 5% = 2.549,00 €

    Steuermessbetrag = 3.029,00 €

    Gewerbesteuerhebesatz : 440 %


    Gewerbesteuer : 13.327,60 €

    Danke für die Hilfe !!!!!

  • Die Welt.... Wo warst du schon?

    • fisch279
    • 26. März 2007 um 23:15

    Echt tolle Seite... Da wird einem mal bewusst was man noch alles sehen muss...
    :D

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