Gesetzgebungskompetenz

  • Hallo,
    ich soll die Gesetzgebungskompetenz beschreiben, dabei ist der Art. 105 Abs. 1, 2 GG + Art. 105 Abs. 2, 2a GG mit gemeint.

    Wie soll ich das nun beschreiben? Mir fehlen irgendwie die Worte (auch wenn sie da stehen) und das Verständnis.

    Danke im voraus
    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

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  • Hi Sonja,

    bei der konkurierenden Gesetzgebung geht es eigentlich nur darum, in wie weit die Länder Gesetze erlassen dürfen (Art. 70 I, II)
    Neben der konkurierenden Gesetzgebung (die deutlicher in Art. 72, 74 GG beschrieben ist) gibt es noch die ausschließliche Gesetzgebung. Hier macht nur der Bund die Gesetzte (Art. 71, 73 GG). Ein Beispiel für konkurierende Gesetzgebung ist die Bildung.
    Ich hoffe, ich konnt dir etwas weiterhelfen.)

  • Guten Morgen Angela,
    vielen dank für Deine Hilfestellung, dass bringt mich schon einmal weiter.
    Werde mir noch die Grundgesetze raussuchen.

    Vielen Dank nochmals
    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund