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Individualarbeitsrecht

  • 13ice13
  • 12. Juli 2017 um 11:19
  • Erledigt
  • 13ice13
    Anfänger
    Beiträge
    17
    • 12. Juli 2017 um 11:19
    • #1

    Geehrte Community,


    hier habe ich paar Fragen aus ABR02, die ich ganz und garnicht verstehe. Vielleicht kann jemand helfen?


    2.Arbeitnehmer kann sein:


    a)Ojede rechtsfähige Person


    b)Ojede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten


    c)Onur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit
    Zustimmung der Erziehungsberechtigten (sind das nicht 15 Jahre???)


    d)Osowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen


    Meine Antwort dazu wäre C, weil im Heft stand was von "nur natürliche
    Person", obwohl Bauch möchte dass ich D ankreuze. Dann das mit 14
    Jahren verirrt mich auch total, weil gesetzlich ist Arbeitsaufnahme erst
    ab 15. Lebensjahr erlaubt. Hat jemand die Erfahrung damit oder
    vielleicht paar Denkanstoße?


    19.Unterscheiden sich die Voraussetzungen für Arbeitsverträge mit EU- und
    Nicht-EU-Ausländern?


    Ich gehe davon aus, dass wegen die befristete Arbeitserlaubnisse für
    EU Bürger, sind auch Arbeitsverträge befristet.Weiss nicht ob das alles
    ist.


    20.Wie heißen die in einem Arbeitsverhältnis zu beachtenden Rechtsgrundlagen?


    Arbeitsvertrag???? Betriebsvereinbarung??? Im Heft finde nichts darüber


    25.Was unterscheidet die Arbeitgeberhaftung aus unerlaubter Handlung von der
    Gefährdungshaftung?


    Hier habe ich eine runde Null im Kopf


    29.Wie ist das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung besetzt?


    Richter und die beide Parteien. (Oder verstehe ich die Frage nicht?)


    Ich hoffe da kann jemand helfen.


    Grüße und ein Dankeschön voraus.


    Sofia

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