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Steuerbarer Umsatz

  • Mandy77
  • 3. März 2015 um 21:45
  • Erledigt
  • Mandy77
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 3. März 2015 um 21:45
    • #1

    Hallo,

    brauche Eure Hilfe, da ich nicht weiß, ob meine Überlegungen in die richtige Richtung gehen:
    Aufgabe:
    Händler für Unterhaltungselektronik baut ein eues Autoradio in Lieferwagen ein. Einem Fremden hätte er dafür 120Euro berechnet.
    Bitte erläutern sie, ob dieser Umsatz im Inland steuerbar ist.

    meine Antwort:
    steuerbare Umsätze sind sonstige Leistungen und Lieferungen, welche gegen Entgelt ausgeführt werden, ebenso die Entnahme von Gegenständen für private Zwecke und für unentgeltliche Zuwendungen.
    Laut Sachverhalt erfolgte kein Umsatz (kein Entgeld), kein Leistungstausch (keine zwei Personen) - somit ist die Leistung nicht steuerbar und damit umsatzsteuerlich auch nicht relevant

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • iban
    Gast
    • 6. März 2015 um 13:52
    • #2

    Hi,

    es gibt da 5 Punkte die man abfragen kann:

    • Zuerst wird geprüft, ob Sie Unternehmer sind.
    • Dann wird geprüft, ob Sie im Rahmen Ihres Unternehmens handeln.
    • Drittens wird geprüft, ob Sie Entgelt für Ihre Tätigkeit erhalten.
    • Viertens wird geprüft, ob Ihre Tätigkeit eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt.
    • Schließlich wird geprüft, ob Ihre Tätigkeit im Inland ausgeführt wird.


    Wenn alle fünf Fragen deutlich mit "Ja" beantwortet werden, dann sind ihre Umsätze "steuerbar" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
    Kein Geld, keine Steuer

    Gruß
    iban

  • jogg70
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 7. März 2015 um 13:18
    • #3

    Hallo Mandy, hallo Iban,

    die Aufgabe ist ja leider nicht ausführlich dargestellt, doch anhand der Aussage "Einem Fremden hätte er dafür 120Euro berechnet" vermute ich eine Gefälligkeit gegenüber einem Bekannten o.ä. Es gibt die unentgeltliche sonstige Leistung (§ 3 (9a) Nr. 2 UStG) (unentgeltliche Erbringung einer Tätigkeit durch den Unternehmer für pivate Zwecke), sie ist der sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt -> unter den sonst von iban genannten Vorassetzungen steuerbar und steuerpflichtig.

    VG
    Tanja

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