Nochmal ich,
gehören Sonderposten mit Rücklagenanteil zu den langfristigen Verbindlichkeiten?
LG
Mandy
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Mandy
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Die Position "Sonderposten mit Rücklageanteil" hat Eigenkapitalcharakter.
Sie wird zumindest gemäß § 266 ff HGB vor den Rückstellung gebildet!
Demzufolge kann man hier nicht von Verbindlichkeiten sprechen!
Falls wir es ganz genau nehmen, ist diese Position eine Mischung aus Eigen- und Fremkapital !! Denn durch die Bildung verursacht man eine Steuerstundung!
Ciao