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Nicht abbschreibbares Vermögen

  • Musti
  • 12. Februar 2011 um 10:38
  • Erledigt
  • Musti
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 12. Februar 2011 um 10:38
    • #1

    Hallo,

    ich wollte mal fragen welche Posten der Aktiva in der Bilanz zu nicht abbschreibbarem Vermögen gehören.

    Ich habe folgende Daten gegeben:

    Anlagevermögen = 25000
    davon Grundstücke = 5500

    Vorräte = 9000

    Forderungen = 6000

    Dann wäre der Buchwert des nicht abbschreibbaren Vermögens meines Erachtens

    5500+9000+6000= 20500

    Stimmt das?

    Danke

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 12. Februar 2011 um 11:14
    • #2

    Prinzipiell hast Du recht. Beim Anlagevermögen sind Grundstücke nicht abschreibbar da sie einen dauerhaften Wert darstellen. Allerdings kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch diese abschreiben. Z. B. wenn sich herausstellt, dass aufgrund von verseuchtem Boden das Grundstück eben nicht mehr so viel wert ist wie gedacht. Auch Vorräte und Forderungen können unter Umständen abgeschrieben werden: veraltete und nicht mehr brauchbare Vorräte, uneinbringliche Forderungen...
    Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, wie weit der Stand des Lernheftes ist bzw. der Stand des Erlernten.
    LG, Luckygirl

  • Musti
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 12. Februar 2011 um 11:20
    • #3

    Es handelt sich um ein Bachelor-Modul, von daher sind die von dir berücksichtigten Umstände für die Aufgabe irrelevant, aber allgemein für mich sehr nützlich.
    Dafür ein Dank.

    LG Musti

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