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Rechnungswesen im KKH

  • tomo
  • 17. August 2009 um 14:05
  • tomo
    Gast
    • 17. August 2009 um 14:05
    • #1

    Brauche Hilfe bei der Beanwortung folgender Frage:

    Bis 2004 erfolgte die Erstattung der laufenden Betriebskosten eines KKH durch Fallpauschalen, Sonderentgelte, Abteilungspflegesätze und Basispflegesätze.Stellen Sie dar und begründen Sie, ob es sich bei diesen Entgeltformen um Kostenstellengemeinkosten oder Kostenstelleneinzelkosten innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung eines Krankenhauses handelt.

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 17. Oktober 2009 um 08:16
    • #2

    Mit den Bezeichnungen kommt man anscheinend nicht weiter. Die können einen schnell in die Irre führen bei der Beantwortung der Frage. Eine Besonderheit kann auch sein, dass es sich bei dem Krankenhaus um eine non-profit-Organistation handelt, was aber für die Erstellung einer betriebsinternen Kostenrechnung nicht von Belang sein dürfte. Als das Produkt eines Krankenhauses ist wohl der Dienst am Patienten anzusehen. Folglich handelt es sich um einen Dienstleistungsbetrieb. Das dürfte für die Kostenartenrechnung von Belang sein.

    Müsste ich die Aufgabe lösen, würde ich zuerst untersuchen, welche Art von Tätigkeit die einzelne Kostenart auslöst. Danach würde ich klären, welchen Standort diese Tätigkeiten im Leistungserstellungsprozess des Krankenhauses hat. Das kann dadurch erfolgen, dass die Leistung direkt dem Patienten zugute kommt, oder nur indirekt, sei es dadurch, dass das Entgelt eine Tätigkeit der Verwaltung vergütet.

    Im nächsten Schritt würde ich mir die Organisation ansehen. Daran kannst Du erkennen, welche Tätigkeiten, welchen Stellen zugeordnet sind. Das ist möglicherweise hilfreich, um die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung dieses konkreten Krankenhauses zu verstehen.

    So würde ich das anpacken. Wenngleich ich Dir keine fertige Lösung präsentieren kann, hoffe ich, dass sich mein Beitrag als Denkanstoß eignet.

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