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Bewertungsgrundsätze

  • Jonny86
  • 4. Juli 2009 um 14:14
  • Erledigt
  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 4. Juli 2009 um 14:14
    • #1

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu folgender Aufgabe:

    Die Knall AG hat im November 2007 einen Kaufvertrag über den Bezug von 2.000 Barrel
    Rohöl abgeschlossen. Das Rohöl soll am 13.01.2008 geliefert und bezahlt werden, Kaufpreis
    = 25.000 €. Am 30.12.2007 wird bekannt
    a) das aufgrund eines Preisverfalls am Rohölmarkt der voraussichtliche
    Wiederverkaufswert des obigen Rohöls nur noch 20.000 € beträgt
    b) das aufgrund der steigenden Nachfrage am Rohölmarkt der voraussichtliche
    Wiederverkaufswert des obigen Rohöls 35.000 € beträgt.
    1) Welchen Einfluss haben die obigen Sachverhalte auf den Jahresabschluss der Knall
    AG auf den 31.12.2007?
    2) Was würde sich im Jahresabschluss zum 31.12.07 ändern, wenn das Rohöl bereits zum
    31.12.07 geliefert und bezahlt worden wäre

    Meine Lösung wäre:
    1a) 25000, da der Verlust nach dem Bilanzstichtag eintreten würde
    1b) 25000, da unrealisierter Gewinn
    2a) 20000, da Verlust schon vor dem Bilanzstichtag
    2b) 25000, da Gewinn auch noch nicht realisirt ist??

    Wäre das so richtig oder könnte/sollte man das anders argumentieren?

    Hilfe wäre nett
    Danke

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  • Theanswer1987
    Benutzer
    Beiträge
    44
    • 4. Juli 2009 um 15:14
    • #2

    muss mich zurzeit auch mit Bilanzierung rumqäulen
    und kenne dein leid.

    also
    grundsätzlich, der Bilanzstichtag ist nicht gleichzusetzen mit der Bilanzerstellung
    z.B zu deinem Beispiel Bilanzstichtag der 31.12 und dei Bilanzerstellung 31.1
    dann müsste man den niedrigen Wert ansetzen also die 20 000

    a.) stimmt nicht es gilt das Vorsichtisprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr.4
    Es ist vorsichtig zu bewerten. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden.
    => Erkenntnis über den Verlust 30.12 und Abschlussstichtag wird 31.12
    deswegen müssen die 20 000 zwingend aktiviert werden

    Stichwort => beizulegender Zeitwert.


    also b.) stimmt aufjedenfall aber die Begründung müsste noch ausführlicher sein gemäß § 252 Abs.1 Nr. 4 = Imparitätsprinzip


    2.a) hier würde es sich nichts ändern
    2.b) hier bin ich mir nicht sicher, aber ich bin der Meinung,dass das ein realisierter Gewinn ist, da er zum Bilanzstichtag realisiert wurde
    deswegen strenges Wertaufholungsgebot zu 35 000 zu aktivieren.

  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 4. Juli 2009 um 15:59
    • #3
    Zitat von Theanswer1987

    also
    grundsätzlich, der Bilanzstichtag ist nicht gleichzusetzen mit der Bilanzerstellung
    z.B zu deinem Beispiel Bilanzstichtag der 31.12 und dei Bilanzerstellung 31.1
    dann müsste man den niedrigen Wert ansetzen also die 20 000

    Ja das ist mir klar, aber wo liest du denn was von Bilanzerstellung 31.1?

    zu 2a) Da die Ware schon auf Lager ist, ist der Verlust schon realisiert? versteh ich das richtig? Ist ein Verlust schon darin zu sehen wenn eine Ware gekauft wird und der Wiederverkaufswert niedriger geworden ist ohne, dass die Ware schon verkauft wurde?

  • Theanswer1987
    Benutzer
    Beiträge
    44
    • 4. Juli 2009 um 17:07
    • #4

    ja das mit der Bilanzerstellung war nur als Grundsatz gemeint

    ja ist so zu sehen

    aber bei 2b.) hab ich mich geirrt, ist ja noch kein realisierter Gewinn
    und darf höchstes mit den Anschaffskosten aktiviert werden

    generell gehst du ja an so Bewertungsaufgaben ran indem du erstmal

    nach dem Ob? siehe aufgabe 1.) Ansatzvorschriften

    und dann in welcher Höhe? siehe aufgabe 2.) Bewertungsvorschriften

    Einmal editiert, zuletzt von Theanswer1987 (4. Juli 2009 um 17:15)

  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 4. Juli 2009 um 17:56
    • #5

    Ok jetzt bin ich verwirrt ^^

    Bei 2a ist der Verlust schon realisiert, bei 2b der gewinn aber noch nicht?

    Warum? =/

  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 6. Juli 2009 um 19:12
    • #6

    Könnte mir da noch wer weiterhelfen? =/

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