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Kündigungsfrist und Studieren

  • Mario84
  • 30. November 2008 um 21:25
  • Mario84
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 30. November 2008 um 21:25
    • #1

    Hallo,
    ich möchte mich kurz vorstellen:
    Ich heiße Mario, habe mein Abitur 2004 gemacht, danach eine Ausbildung zum Industriekaufmann begonnen und nach erfolgreichem Abschluss angefangen zu arbeiten.
    Nun möchte ich aber noch an der FH studieren und ich habe folgendes Problem:
    Das Studium würde ab dem 1.3.2009 losgehen. Vorlesungsbeginn 9.3.2009.
    Bescheide zur Zu- oder Absage erhält man Anfang Februar.
    Und genau da ist das Problem: da ich ja berufstätig bin und nicht auf gut Glück kündigen kann , müsste ich meine Kündigung bis zum 31.1.09 einreichen (Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende), was wiederum nicht gut, da ich ja den Bescheid erst Anfang Februar kriegen würde.
    Ich bin doch sicher nicht der einzige mit diesem Problem auf der Welt. Weiß jemand eine Lösung?
    Klar, ich könnte natürlich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, aber ihr kennt meinen Chef nicht: Bisher hat der noch jedem, der von sich aus gekündigt hat ein schönes „Abschiedsgeschenk“ bereitet (will ich gar nicht näher drauf eingehen – da sind einfach zu krasse Sachen passiert), d.h. diese Möglichkeit hat sich schonmal so gut wie erledigt.
    Mein Lösungsansatz war evtl. doch nicht im März anzufangen sondern erst im Oktober. Bis dahin könnte ich meinen Urlaub einfach „horten“ und dann im Oktober verpulvern (ausgehend von einem Vorlesungsbeginn ca. 9.10. (s. März), bräuchte ich 22 Urlaubstage. Aber wie ist das rechtlich? Ich stünde dann ja noch in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis für den Monat Oktober, würde ja aber dann auch schon im Oktober studieren.
    Freue mich über jeden Beitrag.

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