Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Flüsssige Mittel

  • Kara ben Nemsi
  • 25. Oktober 2008 um 18:45
  • Erledigt
  • Kara ben Nemsi
    Benutzer
    Beiträge
    20
    • 25. Oktober 2008 um 18:45
    • #1

    Hallo,

    zu den flüssigen Mitteln zählen Kassenbestand, Bundesbank- und Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks, sowie diskontfähige Wechsel und börsengängige Werpapiere des Umlaufvermögens. So weit, so gut. Gehören aber auch zu den liquiden Mitteln die Wertpapiere des Anlagevermögens?

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 26. Oktober 2008 um 09:31
    • #2

    Hallo, "Wertpapiere des Anlagevermögens" gehören, wie die Bezeichnung schon sagt, zum Anlagevermögen.

    Wertpapiere können aber auch im Umlaufvermögen gehalten werden. Dann werden sie als Wertpapiere des Umlaufvermögens bezeichnet.


    :)

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 26. Oktober 2008 um 09:33
    • #3

    Ach so, und die Wertpapiere die im Anlagevermögen gehalten werden, zählen dann ja auch nicht zu den liquiden Mittel.

    Sondern zum gebundenen Vermögen.

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™