Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften

Kaufvertrag

  • haeckattack
  • 5. März 2008 um 17:48
  • Erledigt
  • haeckattack
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 5. März 2008 um 17:48
    • #1

    Ich habe mal eine Frage:

    Verkäufer V und Käufer K einigen sich am 6.1, nach einer Probefahrt, über den Preis und als Liefertermin wird der 1.8 im Vertrag eingesetzt.

    K braucht nun das Auto dringend und verlangt zum 15.2 die Lieferung.

    Steht im das Fahrzeug zur gewünschten Zeit und am gewünschten Ort zu?

    Ich würde ja sagen, dass ein Terminkauf vorliegt und der Käufer die Lieferung nicht vorzeitig verlangen kann. Des Weiteren sind Warenschulden Holschulden!?


    Unabhängig vom Liefertermin liefert der Verkäufer einen anderen Wagen (gleich Bauart, niedrigere Fahrleistung, objektiv wertvoller). Wie ist dort die Rechtslage, kann er von V die Lieferung des vertraglich festgehaltenen Wagens verlangen?

    Meiner Meinung ja, weil ein Sachmangel im weiteren Sinne (Falschlieferung) vorliegt.


    Was ist nun, wenn er vom Verkäufer darauf hin gewiesen wurde und den Schlüssel und die Papier in Empfang nimmt. Kann er unter diesen Umständen noch die Lieferung des im Vertrag bezeichneten Wagens verlangen?

    Ich denke nein, da er darauf hin gewiesen wurde und im Prinzip ein neuer Antrag und eine neue Annahme zustande gekommen sind.

    Danke für Eure Hilfe!!!

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 27. Mai 2009 um 10:12
    • #2

    Das würde ich auch so sehen. Nicht schlecht, Deine Lösung.

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™