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Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften

  • Sarah2406
  • 16. August 2007 um 16:24
  • Erledigt
  • Sarah2406
    Benutzer
    Beiträge
    24
    • 16. August 2007 um 16:24
    • #1

    Hallo,

    ich sitzte grade an einer Aufgabe und komme überhaupt nicht klar. Entweder ich mache es kompliziert oder es ist kompliziert. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen??

    Folgende Aufgabe habe ich zu lösen:

    Ein Maschinenfabrikant hat am 01.07.05 einen Verkaufsvertrag über eine Maschine abgeschlossen, die er selbst herstellt. Verkaufspreis 240.000,00 + 16% USt. Die Auslieferung der Maschine soll im Februar des folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Bis zum 31.12.2005 sind angefallen:

    Aktivierungspfl. HK 200.000

    bis zur Fertigstellung ist noch mit weiteren HK zu rechnen i.H.v. 30.000

    ferner sind noch bei der Auslieferung Kosten für Verpackung und Transport in Höhe von netto aufzuwenden: 20.000

    Ist eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften auf den 31.12.05 zu passivieren? Sollten Sie die Antwort bejahen, ist die Berechnung dieser Rückstellung aufzuzeigen.
    Hilfestellung: Bei Absatzgeschäften ist der Verlust auf Selbstkostenbasis zu berechnen.
    Welche Besonderheit ist weiterhin zu beachten?

    Am meisten macht mir die "Hilfestellung" und die "Besonderheit" zu schaffen. Wäre dankbar wenn mir da jemand die Richtung zeigen könnte.

    Gruß Sarah

  • E1chhörnchen
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 16. August 2007 um 18:38
    • #2

    hi Sarah! :D

    also meiner meinung nach sind drohende verluste aus schwebenden geschäftenen nach § 249 HGB zu passivieren. schau noch mal da nach wenn du ein HGB hast.

    bei der berechnung bin ich mir nicht ganz sicher ob man das auf den netto werten rechnet oder auf den brutto werten.

    wenns nach den netto werten geht müsste es eigentlich so sein das du eine rückstellung in höhe von 10000€ machst da:

    200.000€+30.000€ (herstellungskosten)+20.000(kosten für transport)= 250.000€-240.000€(vereinbarter verkaufspreis)= 10.000€ verlust für den hersteller("Bei Absatzgeschäften ist der Verlust auf Selbstkostenbasis zu berechnen")

    da du nun laut §249HGB einen drohenden verlust hast in höhe von 10.000€ müsstest du das also durch eine rückstellung beheben.

    ich weiss es aber nicht ganz genau dafür ist das bei mir zu lange her wäre gut wenn einer das nochmal überprüfen kann.
    aber in diese richtung sollte das irgendwie gehen vielleicht hilft dir der hinweis :/

    bei den besonderheiten fällt mir nun auf die schnelle nix ein sorry :]

  • Sarah2406
    Benutzer
    Beiträge
    24
    • 20. August 2007 um 13:22
    • #3

    Danke für deine Antwort. Das bringt mich schonmal weiter.

    Ich werde das jetzt einfach mal so versuchen und wenns falsch ist auch egal. Diese Aufgabe raubt mir noch den letzten Nerv.

    So steht es ja auch eigentlich überall. Nur diese Besonderheit ... Da weiß ich gar nichts mit anzufangen. Ist wahrscheinlich ganz einfach also zu einfach!!!:rolleyes:

    LG

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