Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Studium
  4. Studium Allgemein

Zwangsexmatrikulation droht!

  • knofi
  • 22. April 2007 um 02:32
  • knofi
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 22. April 2007 um 02:32
    • #1

    Hallo erstma.
    Ich will ohne großes gelaber direkt auf mein anliegen kommen. Undzwar soll ich wegen nicht-erfüllung von Beratungsauflagen zum ende des SS zwangsexmatrikuliert werden. Mir wurde allerdings eingeräumt, ich könnte dazu stellungnehmen.

    Meine frage nun... was wären "gute" Gründe in der Stellungnahme, um die Exmatrikulation zu verhindern?
    Ich habe nur die Auflagen geschickt bekommen, ohne eine weitere mahnung; ist eine Exmatrikulation zulässig!? (studiere an der FU Berlin)
    Ist es sinnvoll mich selber zu exmatrikulieren, um mich dann erneut immatrikulieren zu können?! (ggf an einer anderen Uni!?)

    brauche sehr dringend sehr viele Antworten. danke an euch im voraus

  • Arthur
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    299
    • 22. April 2007 um 09:56
    • #2

    Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht die geringste Ahnung, wovon du sprichst. Ich kenne keine Uni, die Beratungsauflagen stellt oder was diese sein sollen, tut mir leid...

    Intoleranter sturer egoistischer kapitalistischer marktradikaler rechter Hippie.

  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 22. April 2007 um 22:13
    • #3
    Zitat von knofi

    Hallo erstma.



    Was für Beratungsauflagen meinst Du? Bitte überprüfe Sachliche Richtigkeit dieser mit Deiner Studien- und Prüfungsordnung. Aufgabe für Dich...



    Das hängt davon ab, was genau die Beratungsauflagen sind... Da ich das nicht weiß, ist eine (natürlich unlöbliche) Rechtsberatung nicht möglich

    Grundsätzlich gilt, dass wenn Du aufgrund von gewissen Gründen endgültig vom Studiengang exmatrikuliert wurdest, dann hilft dazu auch keine Eigenexmatrikulation.

    Vorschlag zur Vorgehensweise:
    - Analyse was genau ist schief gelaufen (ggf. unter Hilfe Studiensekr. o. anderer Anlaufstellen der Uni - Erklärt mir, was hier schief gelaufen ist)
    - Angabe der notwendigen Begründung oder Versuch einer gütlichen Einigung...
    - Notfalls Einschaltung des RA des geringsten Misstrauens (Verwaltungsrecht)

    Viel Erfolg,
    Con

    [QUOTE]
    brauche sehr dringend sehr viele Antworten. danke an euch im voraus

    Alles anzeigen

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™