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Solvabilitätskoeffizient

  • Wastel
  • 9. Juni 2004 um 12:02
  • Erledigt
  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 9. Juni 2004 um 12:02
    • #1

    Moin Garfield,

    der Solvabilitätskoeffizient sagt aus, das die gewichteten Risikoaktiva nicht
    das 12,5 fache des hEK überschreiten dürfen, oder anders ausgerückt, das
    das hEK mind 8% der gewichteten Risikoaktiva betragen muss. Werden
    diese Werte unterschritten, gibt´s blaue Briefe vom BAFin. Die Meldungen
    müssen mtl ans BAFin gerichtet werden, zzgl. einer zukünftigen Liquiditäts-
    und Risikoeinschätzung.

    Der S. dient der UNterlegung des Adreßausfallrisikos

    Risiken aus dem Handelsbuch können mit Drittrangmitteln unterlegt werden. Drittrangmittel sind zwar Eigenkapital, werden jedoch nicht zum hEK gerechnet´und somit nicht durch den S. erfasst.

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

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  • koopi
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 9. Juni 2004 um 14:03
    • #2

    Hallo,

    kleiner Fehler im vorherigen Beitrag,

    auch das Marktrisiko ist mittlerweile mit hEK zu unterlegen nicht nur das Adressenrisiko. Die Drittrangmittel sind nur zusätzlich dazu da, wenn Kern- und Ergänzungskapital nicht für die Risiken ausreichen, um sie dann für zusätzliche Marktrisiken zu verwenden.

    Gruß

    Jens

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  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 9. Juni 2004 um 14:58
    • #3

    Stimmt, sorry

    wichtig ist vieleicht noch, dass zur Unterlegung von Marktprisrisiken nur
    solches hEK verwandt werden darf, das nicht zur Abdeckung der
    Risikoaktiva verwandt wurde, also freies hEk

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

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