Bereitschaftsdienst bei Reparaturen

  • Wer kann mir zu dieser Aufgabe Hinweise geben:

    Der Unternehmer U betreibt eine Schreinerei in Frankfurt an der Oder. Er hat mit dem Kunden B (Unternehmer), der in Polen (Warschau) wohnt, einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich U dazu verpflichtet, 2 Jahre lang für auftretende Schäden alle erforderlichen Reparaturen an dem Geschäftshaus von B in Warschau innerhalb von 48 Stunden vorzunehmen. Für diese Bereitschaft zahlt B mtl. netto € 250, wobei vereinbart wurde, daß ansonsten jede tatsächliche auszuführende Reparatur abgerechnet wird.
    Im August 03 fiel tatsächlich eine Reparatur an, für die U alle Hauptstoffe selbst beschafft. Die Rechnung vom 23.08.03 lautet über € 1.000 (netto).

    Aufgabe:
    Bewertung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei U.

    -Art, Umfang und Ort des Umsatzes
    -Steuerbarkeit
    -Steuerpflicht/Steuerbefreiung
    -Bemessungsgrundlage
    -Steuersatz und Höhe der Umsatzsteuer
    -Vorsteuerabzug (Berechtigung, Höhe und Voranmeldungszeitraum des Vorsteuerabzugs)

    Vielen Dank für Eure Mühe!