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Rechtskunde

  • tanja8777
  • 16. Oktober 2006 um 10:09
  • Erledigt
  • tanja8777
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 16. Oktober 2006 um 10:09
    • #1

    Hallo Ihr da zusammen, könnt ihr mir event. helfen bei diesen aufgaben?
    Danke das wäre echt nett von euch.

    Warum wird Ihrer Meinung nach durch Eu Richtlinien (bis November 19993 Eg Richtlinien) versucht, das nationale Gesellschaftsrecht an das andere Staaten anzugleichen?

    Erklären sie wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaftt bürgerlichen Rechts)!

    Aus welchen Gründen/Motiven gründet man eine Personalgesellschaft?

    Würde mich über jede antwort freuen.

    LG

  • Hey Gast!
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    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • DanaM
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 5. Juni 2007 um 12:39
    • #2

    Hallo Tanja,

    hast du zu diesen Fragen auch eine Antwort bekommen, ich komme nämlich auch nicht weiter?

    Wäre schön wenn Du dich melden könntest bald!!

  • steffi k.
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 7. Juni 2007 um 19:28
    • #3

    Hallo Tanja,
    ich versuche mich mal an einer deiner Fragen.
    Gründe für eine Personalgesellschaft
    * die Gründung ist schon mit einer Person möglich
    * als Kapitaleinlagen sind Geld - Sach - und Dienstleistungen möglich
    außer bei der GmbH Stammeinlage 25.000 €
    * die Gesellschafter haften alle unbeschränkt ( z.b. OHG ) und können bei gewöhnlichen Geschäften alleine die Entscheidungen treffen
    * Gewinnverteilung : alle Geschäftsführer 4% seiner Einlage als Verzinsung, den Rest nach Köpfen
    * Verlustverteilung direkt nach Köpfen
    * bereits bei Eintritt haftet man schon für die anderen mit
    * bei Austritt, Haftung noch weitere 5 Jahre ( OHG )
    * Personalgesellschaften sind aufgrund iher strengen Haftungsbestimmungen kreditwürdiger

  • DanaM
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 8. Juni 2007 um 11:07
    • #4

    Hallo Steffi

    das war der Stichpunkt habe wohl auf dem Schlauch gestanden, ich baue das weiter aus. aber erst einmal vielen
    Dank, aber bei der ersten Frage hänge ich wirklich fest, vieleicht kannst Du mir dabei noch helfen? Danke im vorraus

    Gruß DanaM

  • steffi k.
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 11. Juni 2007 um 15:23
    • #5

    Ich habe auf der Seite von Wikipedia einige Informationen zu deinem Problem gefunden.Kann es dir jetzt leider nicht ausführlich erklären sondern nur ansatzweise.
    Siehe Wikipedia unter: Europäische Geselllschaft, EG Richtlinie, Rechtsgemeinschaften
    Also das Europäische Gesellschaftsrecht in dem Sinne gibt es erst seit 2004,
    darin sind Info´s zur Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien, anstatt wie bisher mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage in jedem Land, hinterlegt. Damit ist es möglich einheitliche Gesellschaften zu gründen ohne an die Rechtsvorschriften der einzelnen Länder anzuecken( Zb. die Siemens AG ). In der EG-Richtlinie oder umgangssprachlich EU-Richtlinie werden die Rechtssetzungen der EU gemeinschaft genannt, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichtet.Die Richtlinien müssen so in nationales Recht umgesetzt werden, dass etwaig hierdurch begründete rechte für den Einzelnen erkennbar sind und er sie geltend machen kann.

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