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Zeitanteilige Abschreibung

  • MelR
  • 9. Mai 2006 um 13:48
  • Erledigt
  • MelR
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    12
    • 9. Mai 2006 um 13:48
    • #1

    Hallo liebe Mitstreiter!

    ich bin ein bißchen konfus, Ihr könnt mir sicherlich weiterhelfen. Wenn ich eine Zeitanteilige Abschreibung vornehme werden doch die AHK als Nettobetrag zugrunde gelegt?! Wie schaut es aus, wenn dann auf den Bruttobetrag nochmals einen Skonto eingeräumt wird - ziehe ich diesen dann vom Nettobetrag ab? Sicher, oder stehe ich hier völlig auf dem Schlauch?

    Besten Dank für Eure Bemühungen und viele Grüße
    Mel

  • Hey Gast!
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  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 9. Mai 2006 um 15:37
    • #2

    Ein Skonto ist direkt dem Wirtschaftsgut zuzuordnen. Somit ziehst du den (Netto-)Skonto von den Anschaffungskosten ab und schreibst die dann verminderten Anschaffungskosten zeitanteilig ab.
    Wichtig ist immer die direkte Zuordnung des Nachlasses zu einem Wirtschaftsgut. Beispielweise minderst du die Anschaffungskosten nicht, wenn du am Ende einer Periode aufgrund zahlreicher Geschäfte einen Bonus deines Geschäftspartners erhälst.

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