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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof ...

  • Lidie
  • 5. April 2006 um 17:29
  • Erledigt
  • Lidie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 5. April 2006 um 17:29
    • #1

    Hallo ihr lieben,

    ich hänge total bei einer folgender Frage:

    "In welcher Form trägt der Europäische Gerichtshof durch seine Rechtsprechung zur Vereinheitlichung des europäischen Rechts in der EU bei?"

    Habe einen totalen Blackout und keine Ahnung was ich dazu schreiben soll...

    Hiiiilfeeee :'-(

  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 7. April 2006 um 21:29
    • #2

    Hi,

    nicht, dass ich da wirklich Ahnung habe, aber die Entscheidungen des EuGH gelten für alle Mitgliedstaaten. Zwar haben die Entscheidungen nur Wirkung zwischen den streitenden Parteien, sie regeln aber einen bestimmten Sachverhalt auf Grundlage des EG - Vertrages, so dass seine Anwendung für gesamtes Europa konkretisiert wird.

    Wichtig ist auch das Vorlageverfahren nach Art. 234 I EG, nach dem dem EuGH ein Sachverhalt zur Vorabentscheidung vorgelegt werden kann. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein oberstes Gericht (z.B. der BGH) in einem Rechtsstreit mit Europarechtsbezügen selbst nicht sicher entscheiden kann, wenn es z.B. nicht weiß, wie eine neue ins nationale Recht umgesetzte Richtlinie auszulegen ist. In diesem Fall nimmt der EuGH Stellung zur richtigen Auslegung der Richtlinie oder Verordnung. Diese Auslegung gilt dann auch für andere Mitgliedstaaten.

    Grüße

  • Lidie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 9. April 2006 um 21:26
    • #3

    Danke dir erstmal für deine antwort.

    werde mir da noch mal ein paar gedanken zu machen....

    ?(

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