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Jahresabschluss

  • Big-in-Japan
  • 20. März 2006 um 12:05
  • Erledigt
  • Big-in-Japan
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 20. März 2006 um 12:05
    • #1

    Hallo,

    ich versuche gerade die Einsendeaufgabe zum Thema Jahresabschluss zu lösen.

    Es wird nach den Erstellungsfristen des Jahresabschlusses gefragt. Ich kenne zwar die Fristen bin mir aber nicht sicher, welche Folgen es hat, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. Wird der JA dann noch von einem unabhängigen Prüfer geprüft? Gibt es auch rechtliche Folgen, z. B. Ordnungswidrigkeit, da ja einen Prüfpflicht besteht?

    Gruß
    Marina

  • Hey Gast!
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  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 20. März 2006 um 13:49
    • #2

    Frist:
    §264 Abs.1 Satz 2: Für Kap.Ges 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
    §264 Abs.1 Satz 3: Kleine Kap.Ges 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
    §243 Abs.3 Für alle Kaufleute innerhalb einer angemessenen Zeit.

    Prüfung:
    Der Jahresabschluss wird immer geprüft, ohne Prüfung kann kein Jahresabschluss festgestellt werden (§316).

    Strafen:
    §335: Wer u.a gegen die Pflicht zur Aufstellung nach §264 verstößt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 5000€ belegt werden.

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