Hallo,
habe ein kleines Problem mit folgender Aufgabenstellung:
bisheriger Veräußerungspreis 410 €
Veräußerungsspreis zum Bewertungszeitpunkt 400 €
Selbstkosten 390 €
Herstellungskosten 230 €
aufgelaufene Herstellungskosten 180 €
Hier soll nach dem Niederstwertprinzip der anzusetzende Wert einmal nach Handels- und einmal nach Steuerrecht ermittelt werden, aber irgendwie bekomme ich das nicht so wirklich hin. Kann mir da mal jemand einen Denkanstoß geben? Wäre echt sehr dankbar für jede Hilfe ![]()
LG
Steffi