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Rechnungen nach Gewerbeabmeldung

  • Mino
  • 23. November 2005 um 21:22
  • Erledigt
  • Mino
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 23. November 2005 um 21:22
    • #1

    Hallo Leute!

    Ich habe da mal ne Frage. Wie ist das mit Rechnungen die nach der Gewerbeabmeldung bezahlt werden? Wie muß ich das Buchhalterisch buchen?
    Ich habe hier folgenden Fall. 4/3 Rechner. Der Unternehmer hat sein Gewerbe am 31.12. abgemeldet und hat jetzt noch Rechnungen von mitte Dezember die er aber erst im Januar des nächsten Jahres bezahlt.
    Was mach ich nun mit den Rechnungen die er erst nächstes Jahr bezahlt obwohl er das Gewerbe abgemeldet hat?
    Der Abschluss wird zum 31.12. gemacht. Ich kann doch nicht dann für nächstes Jahr noch einen Abschluss machen für 2-3 Rechnungen die er da noch bezahlt.
    Danke

  • D-Pole
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 25. November 2005 um 19:42
    • #2

    Hallo Mino,

    wenn ein Unternehmer der den Gewinn nach 4(3) ermittelt seine Tätigkeit einstellt, dann wird quasi eine Bilanz erstellt. Alle Aufwendungen und Erlöse, die erst im Folgejahr fließen, sind noch dem Jahr zuzurechnen, dem sie wirtschaftlich gesehen zugehörig sind.
    Wenn sich der Unternehmer nach dem 31.12. noch unternehmerisch betätigt muss er natürlich eine Überschussrechnung für das folgejahr durchführen. Die Gewerbean- oder Abmeldung ist für steuerliche Zwecke in dieser Angelegenheit nicht maßgeblich.

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