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Wertberichtigungen

  • Ivana
  • 1. Oktober 2005 um 15:03
  • Erledigt
  • Ivana
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 1. Oktober 2005 um 15:03
    • #1

    Hallo Leute!

    Ich hab hier paar Aufgaben wo ich nicht weiterkomme! Hoffe ihr könnt mir helfen!

    Also es ist gefragt welche der Sätze richtig sind und welche falsch! 2 richtige und 2 falsche jeweils. Dazu sollen wir noch erklären, warum die falschen, falsch sind.


    1) Pauschalwertberichtigungen werden in jedem Unternehmen gebildet.

    2)Wenn man die direkte Abschreibungsmethode auf Forderungen wählt, benötigt man das Konto "Wertberichtigungen auf Forderungen" nicht.

    3) Die Wahl der indirekten Abschreibungsmethode führt im Vergleich zur direkten zu einer Bilanzverlängerung.

    4) Das Konto "Werberichtigungen auf Forderungen" ist ein Erfolgskonto.

  • D-Pole
    Benutzer
    Beiträge
    35
    • 1. Oktober 2005 um 16:39
    • #2

    Hallo Ivana,

    vieleicht hilft dir das weiter:

    zu 1):
    Eine PWB kann nur von bilanzierenden Unternehmen gebildet werden, da nur solche Unternehmen eine Forderungsberichtigung durchführen können. 4(3) Rechner können keine Forderungen buchen, da sie nach dem Zufluss-/Abflussprinzip des EStG ihren Gewinn ermitteln und somit nicht bilanzieren.

    zu 2)-4)
    Nagel mich nicht drauf fest, aber so viel ich weiss wird bei der direkten Methode die Forderung direkt abgeschrieben, also:

    Forderungsversluste (6930)
    an Forderungen (1200)

    Der Zwischenschritt, bei dem die Forderung zuerst auf ein Wertberichtigungskonto gebucht wird entfällt dann. Eine direkte Abschreibung wird vorgenommen, wenn bereits mit Sicherheit feststeht, dass der Debitor Zahlungsunfähig ist.

    Die indirekte Methode sollte die Bilanz eigentlich nicht verlängern, da in diesem Fall die gesamt Forderung umgebucht wird. Es könnte natürlich auch sein, dass die Forderung aufgeteilt wird, und zwar in einen Teil der noch einbringlich erscheint, und in einen Teil, der nicht einbringlich erscheint, in diesem Fall würde sich die Bilanz verlägern, letzteres wird meines Wissens jedoch nicht Praktiziert.

    Das Wertberichtigungskonto ist ein Konto aus der Kategorie Umlaufvermögen, somit ein Bestandskonto, kein Erfolgskonto

  • Ivana
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 1. Oktober 2005 um 16:53
    • #3

    Dankeschön für die Antworten!! Hast mir weitergeholfen :)

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