Seit 2009 gilt das Teileinkünfteverfahren, nicht mehr das Halbeinkünfteverfahren. Damit sind nur 40 % der Dividende steuerfrei. Weiterhin kannst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag in Abzug bringen.
LG, Luckygirl
Hallo!
Benötige Hilfe zu folgender Aufgabenstellung:
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn un Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.
Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.
Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommenssteuer?
Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35% hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.
Wer kann mir sagen wie ich hier rechnen muß?
Mein Lösungsansatz war:
Gewinnausschüttung 60.000,00
davon 50% 30.000,00
+ zinseinnahmen 10.000,00
-----------------------------------
einkünfte kapitalvermögen 40.000,00
+ bruttorarbeitslohn 80.000,00
----------------------------------------
gesamteinkünfte 120.000,00
- abzugsf.altersvors. 6000,00
- abzugsf. sonst. vorsorgeaufw. 1200,00
--------------------------------------------
zu versteuerndes einkommen 112.800,00
persönlicher steuersatz 35% 39.480,00 = einkommenssteuer,
abzüglich 20% kapitalertragssteuer (12.000,00) = 27.480,00 anfallende einkommenssteuer
Vorab schon vielen Dank für Hilfe!
LG
loeckchen1973
Seit 2009 gilt das Teileinkünfteverfahren, nicht mehr das Halbeinkünfteverfahren. Damit sind nur 40 % der Dividende steuerfrei. Weiterhin kannst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag in Abzug bringen.
LG, Luckygirl
Hallo Luckygirl, vielen Dank für Deine Hilfe, habs jetzt auch im Heft von STW01 gefunden. Jetzt kann ich diese EA auch endlich wegschicken.
GLG loeckchen1973
Hallo,
habe bei 4a) 15.000€KSt
und bei 4b) 28807,90€ anfallende ESt
Hat jemand noch diese Ergebnisse?
Geändert von Nofre (18.05.2010 um 08:10 Uhr)
Hallo,
4a.) habe ich auch 15.000 € KSt
4b.) 26.287,05 € noch zu zahlende Einkommensteuer
Berechnung:
Gesamteinkünfte: 126.000 € - 7.200€ Altersvorsorge und Sonst. Versorgungsaufw. - 801 € Sparer-Pauschbetrag - 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag = 117.963 zu versteuerndes Einkommen x 35% = 41.287,05 - KSt
Stimmt mir jemand zu? Oder soll ich die 36 € nicht ansetzen?
Bin mir auch hier wieder einmal nicht sicher.
LG Paula
Hallo Paula,
Du must unterscheiden ob die Beteiligung im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten wird. Hier in dem Fall hält Asterix das im Privatvermögen. Originaltext aus dem Lernheft: "Der von der Kapitalgesellschaft vorgenommene Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % hat grundsätzlich Abgeltungscharakter, d. h.es findet keine Einbeziehung der Dividende bei der Einkommensteuerveranlagung statt." s. EStG §43. Auch für die Festgeldanlage wurden bereits 25% von der Bank einbehalten. Zins und Ausschütung darfst Du also nicht mehr auf den Bruttoarbeitslohn aufaddieren!
=> Bruttoarbeitslohn - 7200 (Sonderausgaben §10 EStG) - 0 (außergew. Belastungen) = 72.800 Einkommen;
=> 72.800 Einkommen -920 (§ 9a Pauschbeträge für Werbungskosten) - 36 Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen
=> 35% vm versteuernden Einkommen ist dein Steuerbetrag
Gruß SDM01
Hallo SDM01,
danke für Deine Erläuterungen.
Der Pauschbetrag für Werbungskosten muß aber 801 € sein und nicht 920 €, richtig?
Hast Du Deine ESAs schon bewertet zurück bekommen?
LG
Paula
Hallo Paula,
die 801,- Euro gehören hier nicht hin, sondern würden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ins Spiel kommen. Du brauchst hier aber die 920,- Euro aus dem § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten).
(ESA-Benotung Aufgabe 4b: 10 von 10 Punkten)
Konnt' ich Dich überzeugen?
Gruß SDM01
Hallo SDM01,
hihi, ja konntest Du ohne Einschränkung!!!!
Und nochmals vielen, vielen Dank.
Dann kann ich die ESAs nun endlich abschicken.
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Paula
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