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Thema: STW02 Aufgabe 4 b Heft

  1. #1
    loeckchen1973 ist offline Neuer Benutzer
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    STW02 Aufgabe 4 b Heft

    Hallo!

    Benötige Hilfe zu folgender Aufgabenstellung:

    Im Kalenderjahr 2009 erfolgt Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn un Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.

    Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.

    Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommenssteuer?

    Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35% hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.


    Wer kann mir sagen wie ich hier rechnen muß?

    Mein Lösungsansatz war:

    Gewinnausschüttung 60.000,00
    davon 50% 30.000,00
    + zinseinnahmen 10.000,00
    -----------------------------------
    einkünfte kapitalvermögen 40.000,00
    + bruttorarbeitslohn 80.000,00
    ----------------------------------------
    gesamteinkünfte 120.000,00
    - abzugsf.altersvors. 6000,00
    - abzugsf. sonst. vorsorgeaufw. 1200,00
    --------------------------------------------
    zu versteuerndes einkommen 112.800,00

    persönlicher steuersatz 35% 39.480,00 = einkommenssteuer,
    abzüglich 20% kapitalertragssteuer (12.000,00) = 27.480,00 anfallende einkommenssteuer

    Vorab schon vielen Dank für Hilfe!

    LG
    loeckchen1973

  2. #2
    Luckygirl11 ist offline Erfahrener Benutzer
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    Seit 2009 gilt das Teileinkünfteverfahren, nicht mehr das Halbeinkünfteverfahren. Damit sind nur 40 % der Dividende steuerfrei. Weiterhin kannst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag in Abzug bringen.
    LG, Luckygirl

  3. #3
    loeckchen1973 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Luckygirl, vielen Dank für Deine Hilfe, habs jetzt auch im Heft von STW01 gefunden. Jetzt kann ich diese EA auch endlich wegschicken.
    GLG loeckchen1973

  4. #4
    Nofre ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,
    habe bei 4a) 15.000€KSt
    und bei 4b) 28807,90€ anfallende ESt

    Hat jemand noch diese Ergebnisse?
    Geändert von Nofre (18.05.2010 um 08:10 Uhr)

  5. #5
    Paula13 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    4a.) habe ich auch 15.000 € KSt
    4b.) 26.287,05 € noch zu zahlende Einkommensteuer
    Berechnung:
    Gesamteinkünfte: 126.000 € - 7.200€ Altersvorsorge und Sonst. Versorgungsaufw. - 801 € Sparer-Pauschbetrag - 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag = 117.963 zu versteuerndes Einkommen x 35% = 41.287,05 - KSt

    Stimmt mir jemand zu? Oder soll ich die 36 € nicht ansetzen?

    Bin mir auch hier wieder einmal nicht sicher.

    LG Paula

  6. #6
    SDM01 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Paula,
    Du must unterscheiden ob die Beteiligung im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten wird. Hier in dem Fall hält Asterix das im Privatvermögen. Originaltext aus dem Lernheft: "Der von der Kapitalgesellschaft vorgenommene Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % hat grundsätzlich Abgeltungscharakter, d. h.es findet keine Einbeziehung der Dividende bei der Einkommensteuerveranlagung statt." s. EStG §43. Auch für die Festgeldanlage wurden bereits 25% von der Bank einbehalten. Zins und Ausschütung darfst Du also nicht mehr auf den Bruttoarbeitslohn aufaddieren!
    => Bruttoarbeitslohn - 7200 (Sonderausgaben §10 EStG) - 0 (außergew. Belastungen) = 72.800 Einkommen;
    => 72.800 Einkommen -920 (§ 9a Pauschbeträge für Werbungskosten) - 36 Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen
    => 35% vm versteuernden Einkommen ist dein Steuerbetrag

    Gruß SDM01

  7. #7
    Paula13 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo SDM01,

    danke für Deine Erläuterungen.
    Der Pauschbetrag für Werbungskosten muß aber 801 € sein und nicht 920 €, richtig?
    Hast Du Deine ESAs schon bewertet zurück bekommen?

    LG
    Paula

  8. #8
    SDM01 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Paula,
    die 801,- Euro gehören hier nicht hin, sondern würden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ins Spiel kommen. Du brauchst hier aber die 920,- Euro aus dem § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten).
    (ESA-Benotung Aufgabe 4b: 10 von 10 Punkten)
    Konnt' ich Dich überzeugen?

    Gruß SDM01

  9. #9
    Paula13 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo SDM01,

    hihi, ja konntest Du ohne Einschränkung!!!!
    Und nochmals vielen, vielen Dank.

    Dann kann ich die ESAs nun endlich abschicken.

    Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Paula

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